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Infos für die Reise nach Ägypten Drucken E-Mail
Mittwoch, 01. September 2010 um 12:46
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach Ägypten

Einreisebestimmungen:

Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.

Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene
 
Reisepass: Ja -  Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass: Ja -Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis: Ja - Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis: nein
 
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
 
Kinderreisepass: Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre - Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass: Ja - Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis: Ja -Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis: nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich); Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre - Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
 
Einreise aus Israel

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Hinweise für Doppelstaatler

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Besondere Zollvorschriften

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.

Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.

Impfungen:

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellen Stand sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.

Sprache:

Die Amtssprache in Ägypten ist arabisch. Behördensprachen in Ägypten: Englisch, Arabisch

Zeitverschiebung:

Ägypten ist der mitteleuropäischen Zeit eine Stunde voraus. Während dem Beginn der europäischen und der ägyptischen Sommerzeit liegt in etwa ein Monat. In diesem Monat gibt es keine Zeitverschiebung.

Klima:

Ägypten liegt innerhalb des nordafrikanischen Trockengürtels mit sehr wenig Niederschlägen, sowie beträchtlichen saisonalen und täglichen Temperaturschwankungen. Nur der nördliche Küstenstreifen und das Nildelta sind mit Winterniederschlägen zwischen 100 und 200 mm mediterran beeinflusst; südlich von Kairo dagegen regnet es äußerst selten. Die mittleren täglichen Temperaturmaxima liegen im Januar zwischen 20 Grad C (Port Said, Kairo) und 24 Grad C (Assuan), wobei es nachts sehr stark abkühlen kann. Im Juli erreichen die Tagestemperaturen 31 Grad C (Port Said), 35 Grad C (Kairo) und 41 Grad C (Assuan), doch ist die große Hitze wegen der geringen relativen Luftfeuchtigkeit von etwa 30 % (im Sommer) gut zu ertragen. Von März bis Juni weht der heiße Chamsin, ein aus Süden kommender Sand- und Staubwind. An der Küste des Roten Meeres ist das Klima etwas gemäßigter mit weniger heißen Sommern (um 35 Grad C) und milden Wintern (auch nachts nur selten unter 10 Grad C).

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.

Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Verhaltensregeln

Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).

Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.

Diplomatische Vertretungen:

Deutschland:
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

Berlin
Stauffenbergstraße 6/7
Tel.: 030-4 77 54 70
Fax: 030-4 77 10 49
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: www.egyptian-embassy.de
Konsularbezirk: Land Berlin, Land Brandenburg, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Sachsen-Anhalt, Land Sachsen und Land Thüringen

Generalkonsulat der Arabischen Republik Ägypten
Frankfurt am Main
Eysseneckstraße 34
Tel.: 069-9 55 13 40
Fax: 069-5 97 21 31
Web: www.egyptian-consulate-ffm.com
Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
Saarland

Generalkonsulat der Arabischen Republik Ägypten
20148 Hamburg

Mittelweg 183
Tel.: 040-4 13 32 60
Fax: 040-4 10 61 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Länder Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Ägypten
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Kairo
2, Sharia Berlin (Ecke Sharia Hassan Sabri) Kairo-Zamalek
Postadresse: Embassy of the Federal Republic of Germany, 2, Sharia Berlin (off Sharia Hassan Sabri), Zamalek, Kairo 11211, Ägypten
Tel.: (0020 2) 27 28 20 00
Fax: (0020 2) 27 28 21 59 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: www.kairo.diplo.de
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

 

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