An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach KeniaEinreisebestimmungen: Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 20,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung (Kosten: 20,--EUR/25,-- USD/20,--Pfund Sterling/30,-- Schweizer Franken - alle Zahlungen werde nur in Scheinen angenommen. In letzter Zeit gab es allerdings vermehrt Schwierigkeiten, die Gebühr in einer anderen Währung als in USD zu bezahlen). Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia, Markgrafenstraße 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden. Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein "multi-entry"-Visum beantragt werden. Reisedokumente Für die Einreise wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, auch er muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die Eintragung der Kinder - besonders ohne Foto - in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden. Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, sind der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und werden mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet. Impfungen: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen. Landeswährung: Landeswährung ist der Kenia Schilling (KES). http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=ken Geld/Kreditkarten Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem "Cirrus"- und/oder "Maestro"-Logo versehenen BankCards europäischer Banken abgehoben werden. Reiseschecks werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben ("ForEx"), um diese in Bargeld umzutauschen. In Kenia ist Kreditkartenbetrug häufig. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden. In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden. Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können. Sprache: Gesprochen wird Kisuaheli und Englisch; daneben über dreißig afrikanische Sprachen, u. a. Kikuyu, Luo und Massai. Zeitverschiebung: In Kenia gibt es keine Sommer-/Winterzeitumstellung. Die Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer (in Mitteleuropa) +1 Std. und im Winter (in Mitteleuropa) +2 Std. Klima: In den Küstengebieten herrscht tropisches Klima mit kühlenden Monsunwinden. In den Niederungen ist es heiß und zumeist trocken, im Hochland dagegen eher gemäßigt mit vier Jahreszeiten. Wegen der Höhenlage ist das Klima in der Hauptstadt Nairobi das gesamte Jahr über angenehm. Wesentlich höhere Temperaturen und intensive Regenfälle gibt es Victoria-See. Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe. Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen. Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden. In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten. Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe. Es ist verboten, pornographisches Material einzuführen. Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden. Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den "Sexual Offences Act 2006" wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor, wobei in Kenia alle Personen bis zum Alter von 18 Jahren als Kind im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden. Im Falle des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/oder Abschiebung. Seit Mitte des Jahres 2007 besteht ein weit reichender Schutz der Nichtraucher in Kenia. Das Rauchen in öffentlichen Bereichen ist demnach weitgehend verboten. Seit kurzem werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz strenger durch die Behörden verfolgt. In einigen wenigen Einzelfällen wurden Einreisende direkt nach der Ankunft von angeblichen Polizisten in betrügerischer Absicht zur Zahlung von hohen "Bußgeldern" genötigt. Verhalten anpassen Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen. Aufnahme einer Arbeit Personen, die beabsichtigen, in einer sozialen Einrichtung oder Nichtregierungsorganisation für einige Zeit mitzuarbeiten, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Näheres hierzu unter www.immigration.go.ke . Vor dem Hintergrund einschlägiger, nicht immer günstiger Erfahrungen, wird empfohlen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein. Zum Teil wird für die Mitarbeit ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben. Ferner rät die Botschaft dringend dazu, sich bei ihr für die Dauer des Aufenthalts mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann. Diplomatische Vertretungen: Deutschland: Botschaft der Republik Kenia (Embassy of the Republic of Kenya) 10969 Berlin Markgrafenstraße 63 Tel.: 030-25 92 66 0 Fax: 030-25 92 66 50 E-Mail:
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Web: http://www.embassy-of-kenya.de/ Honorarkonsul der Republik Kenia 20095 Hamburg Rathausstraße 6 Tel.: 040-30 30 42 29 Fax: 040-30 30 43 33 E-Mail:
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Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Kenia Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Nairobi Ludwig Krapf House, Riverside Drive 113, Nairobi. Postadresse: Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 301 80, 00100 Nairobi, Kenia. Tel.: (00254 20) 426 21 00, 445 17 02 Fax: (00254 20) 426 21 29 E-Mail:
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Web: http://www.nairobi.diplo.de Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
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