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Einreisebestimmungen für Südafrika Drucken E-Mail
Mittwoch, 21. April 2010 um 12:52
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
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Mit folgenden deutsche Reisedokumenten ist die Einreise nach Südafrika möglich:
  • Reisepass: Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
  • Vorläufiger Reisepass: Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
     

Weitere Anmerkungen
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
 
Reisedokumente Kinder/Jugendliche

  • Kinderreisepass: Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
  • Reisepass. Ja; Gültigkeit mindestens 30 Tage über die Reise hinaus
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich): Ja, allerdings nur mit Foto und für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, allerdings nur mit Foto
     

Weitere Anmerkungen
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
 

Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen

Die in Notfällen vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" , Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.

Visum

Für touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (s. Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's permit“) erteilt.

Für andere als touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen („endorsements“). Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck ein „endorsement“ benötigen oder ob ein „visitor's permit“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.

Die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

 

Quelle: Auswärtiges Amt Deutschland

 

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Aktualisiert ( Mittwoch, 21. April 2010 um 13:01 )
 
 

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