An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach SüdafrikaImpfungen: Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr - siehe www.who.int/ith/ITH2009AnnexI.pdf . Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Röteln, Masern (MMR-Impfstoff) und saisonale Influenza. Derzeit gibt es lokal vermehrt Masernerkrankungen, z.B. in der Provinz Gauteng mit der Hauptstadt Pretoria (jetzt: Tshwane) und im benachbarten Johannesburg. Während Kleinkinder gewöhnlich zwei Masern-Kombinationsimpfungen zusammen mit Mumps und Röteln erhalten, können auch Erwachsene einen fehlenden Impfschutz jederzeit nachholen. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Landeswährung: Landeswährung ist der Südafrikanische Rand (ZAR). Der Rand ist unterteilt in 100 Cent. Münzen sind mit 1c, 2c, 5c, 10c, 20c, 50c, 1 ZAR, 2 ZAR, 5 ZAR und Banknoten mit 10 ZAR, 20 ZAR, 50 ZAR, 100 ZAR sowie 200 ZAR sind in Südafrika im Umlauf. Amtssprache: Seit dem Ende der Apartheid gibt es in Südafrika elf amtliche Landessprachen: Englisch, Afrikaans, isiZulu, Siswati, isiNdebele, Sesotho, Nördliches Sotho, Xitsonga, Setswana, Tshivenda und isiXhosa Zeitverschiebung: Der Zeitunterschied zwischen Südafrika und Mitteleuropa (Deutschland. Österreich, Schweiz etc.) beträgt "Plus eine Stunde" (MEZ +1). Das es in Südafrika nur eine Normalzeit und aber keine Sommerzeit gibt, herrscht während der mitteleuropäischen Sommerzeit Zeitgleichheit. Klima: Südafrika hat eine große Anzahl von Klimazonen. Von extremer Wüste in der Kalahari an der Grenze zu Namibia bis zu subtropischem Klima im Südosten und an der Grenze zu Mosambik. Das allgemeine Klima ist durch die Lage am südlichen Wendekreis überwiegend sonnig und trocken. Schnee gibt es im Winter meist nur in den Gebirgen. Die über das Jahr verteilten Niederschläge nehmen von Südosten nach Nordwesten ab, gleichzeitig nehmen die Temperaturen zu. Reisen über Land Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn das öffentliche Verkehrsnetz ist nicht sehr gut ausgebaut und beschränkt sich auf Verbindungen zwischen den großen Städten. Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse bis hin zu Millionärsvillen. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land. Gerade Touristen sind ein beliebtes Opfer von Räubern, die meist vor Gewalt nicht zurückschrecken. Man sollte im Falle eines Überfalls daher unbedingt auf Gegenwehr verzichten! Die Versorgung ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie allerdings nicht das gleiche hohe Niveau. Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt. Selbst britische, amerikanische oder französische Zeitungen sind nur schwer erhältlich. Geld / Kreditkarten Reiseschecks der gängigen Unternehmen sowie die gängigen Kreditkarten werden in der Regel akzeptiert. Auch Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. EC-Karten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist. Mobiltelefone Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Besondere Zollvorschriften Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Jagdwaffen können mitgebracht werden; bitte setzen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Abreise mit der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung der Republik Südafrika in Verbindung. Kriminalität Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein Auch wenn der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität in Gegenden und unter Umständen erfolgt, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Raub und ähnlicher Delikte werden. Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, reduzieren. Daher werden folgende Vorsichtsmaßnahmen empfohlen: - Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man nur in Gruppen in die Innenstädte gehen. Ebenso wird tagsüber zu erhöhter Vorsicht geraten. Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
- Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Nationalparks ( z. B. am Tafelberg in Kapstadt) und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas ( z.B. Rhodes Memorial, Kapstadt ) sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
- Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und z.T. in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
- Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte und sicheren Transport achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab; trotzdem ist Vorsicht geboten.
- Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten. Von Fremden angebotene Getränke in Bars oder Restaurants sollte man nicht annehmen. Fälle, in denen "K.O.-Tropfen" beigemischt werden, werden auch in Südafrika berichtet.
- Wegen der Gefahr von Fahrzeugentführungen (das so genannte "car-jackiing") und so genannter "smash-and-grab"-Überfälle sollten die Autofenster immer geschlossen und die Türen stets von innen verriegelt sein. Handtaschen, Photoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen in den größeren Städten sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten hinreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten, um ggf. wegfahren zu können.
- Angesichts des schlechten Zustands vieler Nebenstraßen im ganzen Land, besonders in zentralen ländlichen Teilen der Provinz Kwazulu-Natal und durch die sog. Transkei in der Provinz Eastern Cape wird empfohlen, möglichst Hauptverkehrsstraßen zu nutzen. Dort wie in den übrigen Landesteilen sollten Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unternommen werden, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn nach Einbruch der Dunkelheit ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
- Es wird davon abgeraten, an Aussichtspunkten oder Rastplätzen Halt zu machen, wenn dort keine anderen Touristen in Sichtweite sind.
- An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu verlieren. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen. Gibt es das nicht, so sollte die Kreditkarte zum Zahlungssystem begleitet werden.
- Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften Besitz, Ein- und Ausfuhr und natürlich Handel von Drogen sind strafbar. Auch wenn Einheimische auf dem Land mitunter ungeschoren Marihuana (hier "Dagga" genannt) konsumieren, führt dies bei Ausländern meist zu Strafverfolgung. Dies gilt auf jeden Fall für die Ausfuhr. Die gesetzlich vorgesehenen Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft, je nach Art und Schwere der Tat. Mit hohen Haftstrafen (bis zu 20 Jahren) sind Taten im Bereich der Kinderprostitution bedroht. Unter Strafe gestellt sind sexuelle Handlungen mit Kindern gegen Bezahlung an das Kind selber oder eine dritte Person, aber auch das Profitieren sowie das Leben von Profiten aus Kinderprostitution. Ebenso hart bestraft wird, wer Kinderprostitution fördert, z. B. durch Erstellen oder Organisieren von Reisearrangements für andere Personen oder durch das Drucken oder Veröffentlichen von Informationen mit dem Ziel, die Begehung von strafbaren sexuellen Handlungen mit Kindern zu fördern oder zu erleichtern. Dies gilt unabhängig davon, ob die strafbare Handlung dann tatsächlich ausgeführt wird. Als Kind wird grundsätzlich jede Person angesehen, die jünger als 18 Jahre alt ist. Nacktbaden ist strafbar. Das Pflücken geschützter Pflanzen (z.B. Orchideen) und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann - je nach dem ob die Pflanzen oder Tiere von privatem oder öffentlichem Grund oder gar aus Naturschutzgebieten stammen - zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Letztere können zwischen 2 und 10 Jahren liegen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Sammlern wird empfohlen, sich vorab über die genauen Bestimmungen zum Natur- und Artenschutz zu informieren. Diplomatische Vertretungen: Deutschland: Botschaft der Republik Südafrika 10785 Berlin Tiergartenstraße 18 Tel.: 030 - 220730 Fax: 030 - 22073190 Web: www.suedafrika.org Konsularischer Amtsbezirk: Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Honorarkonsul der Republik Südafrika 80336 München Sendlinger-Tor-Platz 5 Tel.: 089 - 2311630 Fax: 089 - 23116363 Länder Bayern und Baden-Württemberg Honorarkonsul der Republik Südafrika 70567 Stuttgart Plieninger Straße 148 B Tel.: 0711 - 7222175 Fax: 0711 - 7222180 Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland Honorarkonsul der Republik Südafrika 28209 Bremen Parkallee 32 Louis Delius GmbH & Co. Tel.: 0421 - 346200 Fax: 0421 - 3462040 Land Bremen Honorarkonsul der Republik Südafrika 44143 Dortmund Klönnestraße 99 Tel.: 0231 - 5640011 Fax : 0231 - 516313 Land Nordrhein-Westfalen Honorarkonsul der Republik Südafrika 01099 Dresden Bautzener Straße 113 Tel.: 0351 - 5633470 Fax : 0351 - 5633471 Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt Honorarkonsul der Republik Südafrika 60261 Frankfurt am Main Commerzbank - Kaiserplatz Tel.: 069 - 13623944 Fax : 069 - 13624899 Länder Hessen und Thüringen Honorarkonsul der Republik Südafrika 22767 Hamburg Palmaille Tel.: 040 - 380160 Fax : 040 - 38016665 Amtsbezirk: Hamburg Honorarkonsul der Republik Südafrika 30559 Hannover Rominteweg 3 Tel.: 0511 - 5445493 Fax : 0511 - 76835507 Land Niedersachsen Honorarkonsul der Republik Südafrika 24146 Kiel Haselbusch 8 Tel.: 0431 - 80080 Fax : 0431 - 8008334 Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Südafrika Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Pretoria 180 Blackwood Street, Arcadia, Pretoria 0083. Postadresse: Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 2023, Pretoria 0001, Südafrika Tel.: (0027 12) 427 89 00 Fax: (0027 12) 343 94 01 E-Mail:
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Web: www.pretoria.diplo.de Behördensprachen im Gastland: Englisch (gilt auch für Lesotho) Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren. ZURÜCK
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