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Infos für die Reise nach Tunesien Drucken E-Mail
Dienstag, 24. März 2009 um 15:13
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach Tunesien

Einreisebestimmungen:

Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.

Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen. Auch der bisherige Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert.

Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen auf dem Luftweg abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Hinweise für Doppelstaatler

Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.

Einreise mit Kfz

Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht.

Im Straßenverkehr ist wegen erhöhter Unfallgefahr defensive Fahrweise und besondere Vorsicht geboten.

Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.

Besondere Zollvorschriften

In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. Dinarbeträge dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Devisen müssen bei der Einreise unbedingt deklariert werden, soweit der Gegenwert 5.000 TD übersteigt. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht statthaft.

Die tunesischen Zollbehörden sind sehr streng, es sollte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden. Für genauere Auskünfte sollten vor der Einreise entweder die konsularischen Vertretungen Tunesiens in Deutschland oder die deutsche Botschaft in Tunis kontaktiert werden. Für größere Geldbeträge empfiehlt es sich, vor der Einreise nach Tunesien die Möglichkeit der Einrichtung eines sog. "Ausländerkontos" in Betracht zu ziehen, damit die Geldmittel nicht in bar mitgeführt werden müssen.

Vor der Einfuhr eines Kfz für länger als 3 Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden. Die Einfuhr eines Kfz, das älter als 3 Jahre ist, ist für einen längeren Zeitraum nach tunesischen Vorschriften nicht möglich.

Impfungen:

Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).

Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO
http://www.who.int/ith/countries/tun/en/

Landeswährung:

Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite
http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=tun

Amtssprache:

Amtssprache ist Arabisch. Tunesisch ist ein westarabischer Dialekt und wird wie die Berber-Sprachen als Umgangssprache gesprochen. Handels- und Bildungssprache ist Französisch. In größeren Städten und in den Urlaubsorten versteht man teilweise auch Englisch oder Deutsch.

Zeitverschiebung:

Seit Sommer 2005 hat auch Tunesien die Sommerzeit. Somit gibt es weder im Winter noch im Sommer einen Zeitunterschied zwischen Tunesien und Deutschland mit folgender Ausnahme: da die Sommerzeit in Tunesien bereits am 30.09. endet, gibt es ab 01.10. bis zum Ende der MESZ Ende Oktober -1 Stunde Zeitunterschied.

Klima:

In Tunesien herrscht  ganzjährig warmes Klima. Die besten Reisezeiten sind Frühling und Herbst. Im Landesinneren können die Temperaturen extrem ansteigen. Der Winter ist mild mit gelegentlichen Niederschlägen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien relativ gering. Allerdings häufen sich gewalttätige Übergriffe auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.

In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel.

Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:

  • Sperren von Euroschecks und -karten: Tel.: 0049-1805/021.021 oder 0049-69/740.987
  • Sperren von American Express-Karten: Tel.: 0049-69/979.710.00
  • Sperren von Visa-Karten: Tel.: 0049-800/814.91.00
  • Sperren von Mastercard / Eurocard: Tel.: 0049-69/793.319.10
  • Sperren von Citicorp / Diners Club: Tel.: 0049-69/260.358

Reisen über Land/ Entführungsrisiko

Im südlichen Grenzgebiet zu Algerien besteht auch weiterhin die Gefahr von Entführungen. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von solchen Individualreisen ab. Reisen in diese Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.

Im Süden und Südosten Tunesiens sind Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen.

Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die algerischen Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia und Touggourt hin (siehe Sicherheitshinweis Algerien).

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgiftes, auch von weniger als einem Gramm, wird in Tunesien mit mindestens 1 Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Insgesamt kann sich das Strafmaß für Drogendelikte auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar.

Allgemeine Reiseinformationen

Landeskundliche und touristische Informationen, aber auch allgemeine Auskünfte bezüglich Aufenthalts- und Zollfragen in Tunesien sind beim tunesischen Fremdenverkehrsamt erhältlich:

Office National du Tourisme Tunisien
1, Avenue Mohamed V
1001 Tunis
Tel: 00216-71.34.10.77
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: http://www.tourismtunisia.com

Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069/ 1338350
Fax: 069/ 13383522
Internet : http://www.tunesien.info
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Geld/ Kreditkarten

Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TD), Kurs: 1,- Euro = 1,780 TD (Stand: September 2008). Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Strasse ist verboten. Geldabbuchungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa, American Express) und auch mit der Euroscheck-/Maestro-Karte möglich.

Krankenversicherung

Für Tunesien empfiehlt sich der Abschluss einer für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültige  Reisekrankenversicherung. Nur damit sind Kosten in privaten Kliniken und evtl. Rücktransporte abgesichert. Ein Auslandskrankenschein der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur die Kosten von staatlichen Krankenhäusern, die den Standards von Kliniken auf europäischen Niveau in aller Regel nicht entsprechen.

Verlust von Ausweispapieren

Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul Dr. Anane auf Djerba möglich. Erforderlich sind 2 Lichtbilder und ein Identitätsnachweis (Führerschein u. ä.). Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte ") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden.

Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.

Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. 2 Monaten zu rechnen. Sollte das Auto wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr von etwa 30 TD bei der "Fourrière" ausgelöst werden.

Es empfiehlt sich, eine Passkopie vor der Reise von einer deutschen Behörde beglaubigen zu lassen und bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen.

Sonstiges

Von Tunesien aus telefoniert man nach Deutschland mit der Vorwahl "0049", anschließend die Vorwahl der deutschen Stadt ohne "0" eingeben. Die Telefongebühr beträgt gegenwärtig ca. 0,650 TD pro Minute und erfährt in Hotels gewöhnlich einen zusätzlichen Aufschlag.

Täglich gibt es eine deutschsprachige Rundfunksendung von "RTCI - Radio Tunis Chaîne Internationale" von 15:30 bis 16:00 Uhr auf UKW 98,2 MHz. "Deutsche Welle" wird auf Kurzwelle 6.075 KHz und 13.780 KHz gesendet. Per Satellit können  nahezu alle deutschen Fernsehprogramme empfangen werden.

Für den Erwerb von Teppichen wird angeraten, sich ausschließlich an die von dem tunesischen Tourismusbüro ONTT empfohlenen Geschäfte zu wenden. Auf eine detaillierte Warenbeschreibung im Kaufvertrag sollte unbedingt Wert gelegt werden. Es ist empfehlenswert, Fotos von der bestellten Ware zu fertigen. Zum Schutz des Käufers empfiehlt sich die Bezahlung per Nachnahme bei Warenlieferung in Deutschland.

Diplomatische Vertretungen:

Deutschland:
Botschaft der Tunesischen Republik

10450 Berlin
Lindenallee 16
Tel.: 030 - 3641070
Fax: 030 - 30820683
Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Generalkonsulat der Tunesischen Republik
53175 Bonn
Godesberger Allee 103
Tel.: 0228 - 8489600
Fax: 0228 - 8489700
Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Konsulat der Tunesischen Republik
22087 Hamburg
Lübecker Straße 1
Tel.: 040 - 2269263
Fax: 040 - 2279786
Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Konsulat der Tunesischen Republik
80336 München
Herzog-Heinrich-Straße 1
Tel.: 089 - 554635/5502517
Fax: 089 - 5502518
Länder Bayern und Baden-Württemberg.

Tunesien
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Tunis
1, Rue el Hamra, Mutuelleville - Tunis (Belvédère).
Postadresse: Ambassade de la République fédérale d'Allemagne, B.P. 35, 1002 Tunis (Belvédère), Tunesien.
Tel.: (00216 71) 78 64 55
Fax: (00216 71) 78 82 42
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: www.tunis.diplo.de
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

 

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Aktualisiert ( Dienstag, 24. März 2009 um 15:36 )
 
 

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