An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach SingapurEinreisebestimmungen: Bei der Einreise nach Singapur mit dem Flugzeug erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 30 Tage, bei der Einreise auf dem See- oder Landweg gibt es lediglich ein Visum für 14 Tage. Die Aufenthaltserlaubnis sollte auf keinen Fall überschritten werden, da dies mit hohen Geld- und im Ausnahmefall bei Männern sogar mit Prügelstrafen geahndet werden kann. Benötigt wird ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von sechs Monaten. Kinderreisepass und Kinderausweise mit Lichtbild werden anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt zur Einreise. Das Kind muss dann jedoch vom entsprechenden Elternteil begleitet werden. Eine Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Impfungen: Für Personen, die von Europa nach Singapur einreisen besteht laut der Weltgesundheitsorganisation WHO derzeit keine Impflicht. Empfohlen werden Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B, bei zu erwartenden Hygienemängeln ist Typhus zu erwägen. Ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Reise- oder Tropenmediziner ist ratsam. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt. Impfbefreiungsbescheinigungen werden nicht anerkannt. Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO http://www.who.int/countries/sgp/en/ Landeswährung: Landeswährung ist der Singapur-Dollar, unterteil in 100 Cent. Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=sgp Amtssprache:
Die Amtssprachen in Singapur sind Malaiisch, Chinesisch, Tamilisch und Englisch Kleidung: Um Kontrollen oder gar Durchsuchungen zu vermeiden. Sollen Sie bei der Einreise nach Singapur auf gute Kleidung, Sauberkeit und angemessenes Benehmen achten. Ansonsten empfiehlt sich wegen des tropischen Klimas die Mitnahme von leichter, luftdurchlässiger Kleidung. In Hotels, Restaurants und öffentlichen Gebäuden gibt es Klimaanlagen, die teilweise sehr kühl eingestellt sind. Es ist daher von Vorteil, auch eine wärmere Jacke oder einen Pulli einzupacken. In guten Restaurants wird das Tragen von Jackett und Krawatte erwartet. Baden: Oben-ohne-Baden und FKK sind in Singapur verboten. Zeitverschiebung: Gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) besteht eine Zeitverschiebung von +7 Stunden bzw. während der Sommerzeit von +6 Stunden). Klima: In Singapur herrscht das ganze Jahr über tropisches Klima. Die durchschnittlichen Tagestemperaturen liegen bei 30,6 Grad Celsius, die Nachttemperaturen sinken auf etwa 24 Grad Celsius. Eine ausgeprägte Regen- oder Trockenzeit gibt es in Singapur nicht. Das gesamte Jahr über kann es zu kurzen, heftigen Niederschlägen kommen. Der meiste Regen fällt von November bis Januar, wobei der Dezember der feuchteste Monat ist. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Einfuhr und Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist strikt verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen - bis hin zur Todesstrafe - geahndet. Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z.B. obligatorische Todesstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana, bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt). Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen ("outrage of modesty") kann zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken wie auch das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt und wird mit verhältnismäßig hohem Bußgeld geahndet. Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Reisende, die nach Singapur einreisen oder ausreisen, sind ab dem 1. November 2007 allerdings verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von SGD 30.000 oder mehr anzumelden. Jede Person, die älter als 18 Jahre ist und nicht von Malaysia aus einreist, kann folgende Artikel zoll- und abgabenfrei einführen: Souvenirs, Geschenke, Lebensmittel und sonstige Artikel im Wert von bis zu 150.- SGD bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden, bzw. in Höhe von 300.- SGD bei längerer Anwesenheit (für Personen unter 18 Jahren gelten die folgenden Freigrenzen: 50,-- SGD bzw. 100,-- SGD). Zusätzlich dürfen Personen über 18 Jahre je 1 Liter Wein, 1 Liter höherprozentige Getränke und 1 Liter Bier ausschließlich zum persönlichen Gebrauch einführen. Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen als auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung der Gesundheitsbehörde (Health Science Authority) eingeholt werden muss, finden Sie in englischer Sprache hier. Hier finden Sie bei Bedarf auch das Antragsformular zur Einfuhrgenehmigung. Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Spielzeugwaffen, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel. Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und damit zumindest zu stundenlangen Reiseverzögerungen führen. Bild- und Tonträger müssen von der Zensurbehörde gesichtet werden. Aktuelle Informationen über Zollbestimmungen für Singapur finden Sie in englischer Sprache unter http://www.customs.gov.sg Diplomatische Vertretungen: Deutschland: Botschaft der Republik Singapur 10117 Berlin Friedrichstraße 200 Tel.: 030 - 22 63 43-0 Fax: 030 - 22 63 43 55 E-Mail:
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Web: www.singapur-embassy.de Honorargeneralkonsul der Republik Singapur 20095 Hamburg Ballindamm 1 Tel.: 040 - 30 29 92 90 /292 Fax: 040 - 30 29 92 29 Amtsbezirk/ Konsularbezirk Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Honorarkonsul der Republik Singapur München Elisabethstraße 91 Tel.: 089 - 59082128 Fax: 089 - 59081200 Amtsbezirk/ Konsularbezirk Länder Bayern und Sachsen Honorargeneralkonsul der Republik Singapur 71336 Waiblingen Badstraße 98 (Conference Center) Tel.: 07151-26 30 33 Fax: 07151-26 11 20 E-Mail:
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Amtsbezirk/ Konsularbezirk Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Singapur: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Singapur 50 Raffles Place, 12-00 Singapore Land Tower, Singapore 048623 Postadresse: Embassy of the Federal Republic of Germany, Robinson P.O. Box 1533, Singapore 90 30 33. Tel.: (0065) 65 33 60 02 Fax: (0065) 65 33 11 32 E-Mail:
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Website: www.singapur.diplo.de Sonstiges Behördensprachen: Englisch Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren. ZURÜCK
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