An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach IndonesienEinreisebestimmungen: Deutsche Staatsangehörige benötigen seit 01. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen (siebentägiger Aufenthalt kostet 10,- USD), zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus ist nicht möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Reisende, die einen Besuch der Provinz Aceh beabsichtigen, benötigen auf jeden Fall vor der Einreise ein Visum. Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nicht (nicht!) verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden. Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich: Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta). Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen. Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise. Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen. Reisedokumente Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Indonesien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt, allerdings kann der Kinderausweis zu Rückfragen seitens der indonesischen Behörden führen. Ein eigener Reisepass oder vorläufiger Reisepass garantieren eine reibungslose Einreise. Kinderreisepässe werden anerkannt und müssen bei der Einreise nach Indonesien ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig sein. Sonstige Hinweise Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Bali/Surabaya). Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt. Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Impfungen:
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen auch Hepatitis B, Tollwut, Japanisches Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de ) sollten auf aktuellem Stand sein. Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO http://www.who.int/countries/idn/en/ Landeswährung: Landeswährung ist der Rupiah (IDR). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=idn Amtssprache: Amtsprache ist Bahasa Indonesia. Englisch, Niederländisch und Arabisch sind Schulpflichtsprachen. Zeitverschiebung für Bali, Flores, Süd- und Ostkalimantan, Lombok, Sulawesi, Sumba, Sumbawa und Timor: Gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) besteht eine Zeitverschiebung von +8 Stunden bzw. während der Sommerzeit von +7 Stunden). Klima: In Indonesien herrscht tropisches Klima. Die durchschnittliche Jahrestemperatur betröft 27 Grad Celsius. Auf Bali ist die Regenzeit von Dezember bis März, die Trockenzeit von April bis Oktober. Die Luftfeuchtigkeit auf Bali beträgt meist mehr als 85 Prozent. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und mit drakonischen Strafen bedroht. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen, und bei Drogenhandel droht u.U. die Todesstrafe. Angesichts einschlägiger Haftfälle wird daher eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden. Hiesige Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verstößen gegen hiesige Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit Gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Die deutsche Botschaft kann die Länge von Strafverfahren und die Haftumstände erfahrungsgemäß nur wenig beeinflussen. Diplomatische Vertretungen: Deutschland: Botschaft der Republik Indonesien 10557 Berlin Lehrter Straße 16 - 17 Tel.: 030 - 478070 Fax: 030 - 44737142 Web: www.botschaft-indonesien.de/ Generalkonsulat der Republik Indonesien 60325 Frankfurt am Main Zeppelinallee 23 Tel.: 069 - 2470980 Fax: 069 - 24709840 Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland Honorarkonsul der Republik Indonesien 28759 Bremen Friedrich-Klippert-Straße 1 Tel.: 0421 - 6604400 Fax: 0421 - 6604395 Land Bremen Honorarkonsul der Republik Indonesien 24159 Kiel Brauner Berg 15 Tel.: 0431 - 394020 Fax: 0431 - 394025 Land Schleswig-Holstein Honorarkonsul der Republik Indonesien 80538 München Widenmayerstraße 24 Tel.: 089 - 294609 Fax: 089 - 989876 Land Bayern Honorargeneralkonsul der Republik Indonesien 70629 Stuttgart Airport Stuttgart, Dienstleistungsgebäude E5, Raum 5.045 Tel.: 0711 - 7970788 Fax: Fax 0711 - 7970769 Länder Baden-Württemberg und Saarland Indonesien Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jakarta Jalan M. H. Thamrin Nr. 1, Jakarta 10310 Postadresse Embassy of the Federal Republic of Germany, Jalan M. H. Thamrin Nr. 1, Jakarta 10310, Indonesien Tel.: (0062 21) 39 85 50 00 Fax: (0062 21) 390 17 57 Behördensprachen: Englisch, Indonesisch (Bahasa Indonesia) Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren. ZURÜCK
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