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Infos für die Reise nach Indonesien Drucken E-Mail
Mittwoch, 13. August 2008 um 16:06
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach Indonesien

Einreisebestimmungen:

Deutsche Staatsangehörige benötigen seit 01. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen (siebentägiger Aufenthalt kostet 10,- USD), zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus ist nicht möglich. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Reisende, die einen Besuch der Provinz Aceh beabsichtigen, benötigen auf jeden Fall vor der Einreise ein Visum.

Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nicht (nicht!) verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.

Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich:

Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang

Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).

Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.

Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.

Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen.

Reisedokumente

Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Indonesien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt, allerdings kann der Kinderausweis zu Rückfragen seitens der indonesischen Behörden führen. Ein eigener Reisepass oder vorläufiger Reisepass garantieren eine reibungslose Einreise.

Kinderreisepässe werden anerkannt und müssen bei der Einreise nach Indonesien ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Sonstige Hinweise

Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Bali/Surabaya).

Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.

Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.


Impfungen:

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht.  Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen auch Hepatitis B, Tollwut, Japanisches Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de ) sollten auf aktuellem Stand sein.

Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO
http://www.who.int/countries/idn/en/

Landeswährung:

Landeswährung ist der Rupiah (IDR). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite
http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=idn

Amtssprache:

Amtsprache ist Bahasa Indonesia. Englisch, Niederländisch und Arabisch sind Schulpflichtsprachen.

Zeitverschiebung für Bali, Flores, Süd- und Ostkalimantan, Lombok, Sulawesi, Sumba, Sumbawa und Timor:

Gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) besteht eine Zeitverschiebung von +8 Stunden bzw. während der Sommerzeit von +7 Stunden).

Klima:

In Indonesien herrscht tropisches Klima. Die durchschnittliche Jahrestemperatur betröft 27 Grad Celsius. Auf Bali ist die Regenzeit von Dezember bis März, die Trockenzeit von April bis Oktober. Die Luftfeuchtigkeit auf Bali beträgt meist mehr als 85 Prozent.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und mit drakonischen Strafen bedroht. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen, und bei Drogenhandel droht u.U. die Todesstrafe. Angesichts einschlägiger Haftfälle wird daher eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.

Hiesige Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verstößen gegen hiesige Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit Gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Die deutsche Botschaft kann die Länge von Strafverfahren und die Haftumstände erfahrungsgemäß nur wenig beeinflussen.

Diplomatische Vertretungen:

Deutschland:
Botschaft der Republik Indonesien
10557 Berlin
Lehrter Straße 16 - 17
Tel.: 030 - 478070
Fax: 030 - 44737142
Web: www.botschaft-indonesien.de/

Generalkonsulat der Republik Indonesien
60325 Frankfurt am Main
Zeppelinallee 23
Tel.: 069 - 2470980
Fax: 069 - 24709840
Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Honorarkonsul der Republik Indonesien
28759 Bremen
Friedrich-Klippert-Straße 1
Tel.: 0421 - 6604400
Fax: 0421 - 6604395
Land Bremen

Honorarkonsul der Republik Indonesien
24159 Kiel
Brauner Berg 15
Tel.: 0431 - 394020
Fax: 0431 - 394025
Land Schleswig-Holstein

Honorarkonsul der Republik Indonesien
80538 München
Widenmayerstraße 24
Tel.: 089 - 294609
Fax: 089 - 989876
Land Bayern

Honorargeneralkonsul der Republik Indonesien
70629 Stuttgart
Airport Stuttgart, Dienstleistungsgebäude E5, Raum 5.045
Tel.: 0711 - 7970788
Fax: Fax 0711 - 7970769
Länder Baden-Württemberg und Saarland

Indonesien
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Jakarta
Jalan M. H. Thamrin Nr. 1, Jakarta 10310
Postadresse Embassy of the Federal Republic of Germany, Jalan M. H. Thamrin Nr. 1, Jakarta 10310, Indonesien
Tel.: (0062 21) 39 85 50 00
Fax:  (0062 21) 390 17 57
Behördensprachen: Englisch, Indonesisch (Bahasa Indonesia)
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

 

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Aktualisiert ( Mittwoch, 13. August 2008 um 16:14 )
 
 

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