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Schweinegrippe: EU-Kommission steht zur individuellen Reisefreiheit PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 24. September 2009 um 13:32

Symptome oder der Verdacht auf eine Schweinegrippeinfektion (H1N1) dürfen nicht als Vorwand verwendet werden, um Reisende von Flügen oder Bahnfahrten auszuschließen. Dies hielt die Generaldirektion für Gesundheit der EU-Kommission in einer Stellungnahme zur Reisefreiheit trotz drohender Schweinegrippe-Pandemie fest.

 „Länder sollen keine Maßnahmen setzen, die die Reisefreiheit zwischen EU-Mitgliedsstaaten einschränken." Es bestehe allein die Empfehlung an Urlauber und Geschäftsreisende, die Grippesymptome aufweisen, ihre Abfahrt zu verschieben und in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Dies gelte auch für Reisende, bei denen Symptome während einer Auslandsreise auftreten. Es sei jedoch nicht zulässig, sie an der Heimreise zu hindern, wenn sie dies wünschen und sich Sicherheitsmaßnahmen, wie dem Tragen eines Mundschutzes, nicht widersetzen.

Quelle: ARCD

 

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