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Infos für die Reise nach Kanada PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 25. November 2010 um 14:21
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach Kanada

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Ein- und Weiterreise benötigen, mit sich führen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist deutschen Staatsangehörigen die visumfreie Einreise für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
 
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
  
Kinderreisepass: Ja, mit Foto
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich): Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto
 
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen, muss eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitgeführt werden. Genauere Informationen sowie einen Vordruck für diese Einverständniserklärung finden Sie auf folgenden Internetseiten:
www.canadainternational.gc.ca oder www.voyage.gc.ca

Weitere Voraussetzungen für die Einreise

Bei Ihrer Einreise nach Kanada wird Ihnen zunächst ein Beamter der Einwanderungsbehörde einige Fragen stellen. So müssen Sie zum Beispiel über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten Ihres Aufenthaltes für sich selbst sowie ggf. auch für unterhaltsberechtigte Angehörige zu decken. Auch müssen Sie vor Ihrer Einreise sicherstellen, dass Ihre Rückkehr in das Heimatland gesichert ist. Dazu gehört zum Beispiel ein Rückflugticket. Haben Sie die Fragen des Beamten der Einwanderungsbehörde beantwortet, bekommen Sie einen Einreisestempel in Ihren Reisepass.

Personen, die durch Ihre Einreise die Gesundheit der kanadischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gefährden könnten, sind grundsätzlich für die Einreise nach Kanada nicht zugelassen. Ebenso wird im Regelfall Personen, die Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben die Einreise nicht gestattet. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an die Visa-Abteilung der zuständigen kanadischen Vertretung.

Näheres zu den Einreisebestimmungen für Erwachsene und Kinder finden Sie im Internet unter www.cic.gc.ca

Für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Besondere Zollvorschriften

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln.

Waffen

Die Einfuhr von Messern wie Jagd- oder Taschenmessern ist erlaubt, ausgenommen sind jedoch Messer mit einem Federmechanismus. Die Einfuhr muss bei der Einreise deklariert werden.

Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Kanada haben, müssen bei der Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten; außerdem muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Lizenz haben, müssen ihre Waffen nicht nur angeben, sondern auch ein "non-resident firearms declaration form" in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim ersten Grenzübertritt nach Kanada zusammen mit den Waffen vorzeigen. Nach Bearbeitung durch den kanadischen Zollbeamten und Bezahlung einer Gebühr von derzeit 25 Can $ gilt die Deklaration als temporäre Waffenlizenz für bis zu 60 Tage; kostenlose Verlängerung ist möglich. Die meisten Provinzen und Territorien haben eigene Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada bei der entsprechenden Provinz oder dem Territorium erkundigen.

Weitere Auskünfte:
Canadian Firearms Centre
Ottawa, Ontario, Canada K1A 1M6
Fax: 001 613 957-7325
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: www.cfc-cafc.gc.ca

Gegenstände des persönlichen Bedarfs

Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können Reisende begrenzte Mengen von Waren steuer- und zollfrei einführen. Diese müssen bei der Einreise deklariert werden. Geschenkartikel (außer Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial) im Wert bis zu 60 Can. Dollar pro Geschenk können zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden.

Gegenstände für den Eigenbedarf kann der Besucher Kanadas zollfrei einführen (Angelgerät, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Schreibmaschinen, usw.). Obwohl von den Behörden nicht ausdrücklich verlangt, empfiehlt es sich, eine Liste der mitgeführten Gegenstände anzufertigen und ggf. die Originalrechnungen anzuheften. Auf jeden Fall müssen diese Gegenstände bei der Einreise beim kanadischen Zoll deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Dem kanadischen Zoll steht es frei, eine Kaution zu fordern. Das Geld wird dem ausländischen Gast an seine Heimatadresse zurückerstattet, sobald er mit den Gegenständen nachweislich Kanada wieder verlassen hat.

Lebensmittel

Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Bereits vor Beginn der Reise sollten Sie sich auf folgenden Internetseiten der kanadischen Grenzbehörde und der "Food Inspection Agency" darüber informieren, ob das gewünschte Produkt eingeführt werden darf: www.cbsa-asfc.gc.ca und www.inspection.gc.ca

Alkoholische Getränke

Einreisende dürfen 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein, bzw. etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich dürfen 9 Liter weitere alkoholische Getränke eingeführt werden (Ausnahme: Northwest Territories). Dafür sind dann Einfuhrzoll und Getränkesteuern sowie eine Gebühr an die Provinzregierung am Einreiseort zu entrichten.

Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec.

Tabak

Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Tabakwaren dürfen nur von Personen eingeführt werden, die älter als 16 Jahre sind.

Einfuhr von Zahlungsmitteln

Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 Can $ müssen bei Einreise deklariert werden.

Weitere Information für Reisende nach Kanada finden Sie unter www.cbsa-asfc.gc.ca oder telefonisch unter 001 204 983-3500 oder 001 506 636-5064. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Impfungen:

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Aufenthalten in den nördlichen Landesteilen wird eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B empfohlen. Die Meningitisimpfung (Schutzimpfung gegen Hirnhautentzündung) gehört in Kanada zum Standardimpfprogramm für Kinder und Jugendliche, sie ist als Reiseimpfung für diesen Personenkreis empfohlen. Darüber hinaus können Schutzimpfungen gegen Masern und gegen Tollwut sinnvoll sein.

Landeswährung:

Landeswährung ist der Kanadische Dollar. Den aktuellen Wechselkurs erhalten Sie auf der Webseite
http://www.finanzen.net/devisen/us_dollar-kanadischer_dollar-kurs

Amtssprache:

Die Amtssprachen in Kanada sind englisch und französisch.

Zeitverschiebung:

In Kanada gibt es unterschiedliche Zeitzonen:
NST: Newfoundland Standard Time MEZ - 4,5 Std
AST: Atlantic Standard Time MEZ - 5 Std
EST: Eastern Standard Time MEZ - 6 Std
CST: Central Standard Time MEZ - 7 Std
MST: Mountain Standard Time MEZ - 8 Std
PST: Pacific Standard Time MEZ - 9 Std

Wie in den USA gibt es in Canada (außer der Province Saskatchewan) auch die Sommerzeit ("Daylight Saving Time", z.B. EDT = Eastern Daylight Saving Time): vom 1. Sonntag im März 2.00 Uhr (= 3 Wochen früher als in Mittel-Europa) bis zum 1. Sonntag im November 2.00 Uhr (1 Woche später als in Mittel-Europa).

Klima:

Kanada umfasst unterschiedliche Klimazonen (vom Polarklima bis zum gemäßigten Klima). Überwiegend bestimmt das boreale Klima mit langen kalten Wintern und kurzen heißen Sommern den größeren Teil Kanadas. An der Westküste findet man maritimes Klima mit hohen Niederschlägen, da sich die feuchte, vom Ozean kommende Luft am Westrand des Küstengebirges abregnet. Die Jahreszeiten sind in den Provinzen Québec und Ontario am deutlichsten ausgeprägt, mit kalten Wintern, milden Frühjahren und Herbstmonaten und von Juli bis September oft sehr schwül-heißen Sommern mit Durchschnittstemperaturen um 25 °C.

Alkohol und Rauchen

Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich innerhalb der dafür lizenzierten Lokale eingenommen werden. Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in Kanada untersagt.

In Kanada ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren, Restaurants, Bars etc. verboten.

Führerschein

Alle kanadischen Provinzen haben mit Deutschland eine Vereinbarung zur Anerkennung des deutschen nationalen Führerscheins getroffen. Mit dem deutschen Führerschein kann bei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten in  Kanada grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Monaten, in der Provinz British Columbia sogar bis zu sechs Monaten, gefahren werden.

Kanadische Mietwagenfirmen können zusätzlich zum nationalen auch den internationalen Führerschein verlangen. Es wird daher empfohlen, sich vorher in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der kanadischen Botschaft in Berlin unter www.dfait-maeci.gc.ca

Strafzettel

Deutsche Staatsangehörige, die in Kanada (zumeist wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens) einen Strafzettel erhalten, sollten diesen unbedingt bezahlen. Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens werden in Kanada auf den Namen des Fahrers gespeichert und es gibt keine "Verjährung", was u.U. bei einer erneuten Einreise nach Kanada zu Schwierigkeiten führen kann.

Kriminalität

Es wird empfohlen, Reisepässe, Tickets und Wertsachen nicht im geparkten Auto zu belassen, da Diebstähle vorkommen- auch auf bewachten Parkplätzen! Außerdem wird angeraten, vor Abreise eine Kopie des Reisepasses zu fertigen, die getrennt vom Pass mitgeführt wird. Sollte der Reisepass verloren gehen, ist es dann einfacher, bei der kanadischen Polizei eine Verlustanzeige unter Vorlage der Kopie aufzugeben. Die Verlustanzeige wird von der deutschen Auslandsvertretung benötigt, damit Ersatzpapiere zur Heim- bzw. Weiterreise ausgestellt werden können.

Diplomatische Vertretungen:

Deutschland:
Botschaft von Kanada
10117 Berlin
Leipziger Platz 17
Tel.: 030-20 31 20
Fax: 030-20 31 25 90
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: www.kanada-info.de

Konsulat von Kanada
40213 Düsseldorf
Benrather Straße 8
Tel.: 0211-17 21 70
Fax: 0211-35 91 65
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Konsulat von Kanada
80331 München

Tal 29
Tel.: 089-2 19 95 70
Fax: 089-21 99 57 57
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Länder Bayern und Baden-Württemberg

Honorarkonsul von Kanada
70174 Stuttgart
Langestraße 51
Tel.: 0711-2 23 96 78
Fax: 0711-2 23 96 79
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Land Baden-Württemberg

Kanada
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Ottawa
1 Waverley Street, Ottawa, Ontario K2P OT8.
Postadresse: Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 379, Postal Station "A", Ottawa, Ontario K1N 8V4, Kanada.
Tel.: (001 613) 232 11 01
Fax: (001 613) 594 93 30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: www.ottawa.diplo.de
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

 

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Aktualisiert ( Donnerstag, 25. November 2010 um 14:32 )
 
 

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