An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise in die USATerrorismus Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf. Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt zusätzliche Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Department of Homeland Security unter www.dhs.gov Influenza A(H1N1) Auch in den Vereinigten Staaten von Amerika sind mehrere tausend Fälle von Influenza A(H1N1) bei Menschen aufgetreten. Kriminalität Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in Amerika sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen liegengelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vor Taschendieben wird gewarnt! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren. In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren! Naturkatastrophen In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten. Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar. In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Aktuelle Informationen über Brände sind im Internet u.a. verfügbar unter: http://www.fire.ca.gov/ http://www.nifc.gov/fire_info/nfn.htm Eine Karte mit den Gebieten Kaliforniens, in denen erhöhte Brandgefahr besteht, kann unter http://www.wrh.noaa.gov/sto/cafw/index.php eingesehen werden. Besondere Zollvorschriften Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/ Impfungen: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO http://www.who.int/countries/usa/en/ Landeswährung: Landeswährung ist der US Dollar (USD). Amtssprache: Amtssprache ist Englisch. Besondere strafrechtliche Vorschriften Kinderpornographie und -missbrauch Kinderpornographie und -missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Sexuelle Handlungen an Minderjährigen Sexuelle Handlungen an Minderjährigen - auch in gegenseitigem Einvernehmen - werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird. Öffentliches Stillen Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden. Verletzung der Aufsichtspflicht In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und unter Umständen geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten. Prostitution In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein. Stalking In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, "Stalking" genannt, strafbar. ... und zu guter Letzt Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben.. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein. Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen. Diplomatische Vertretungen: Deutschland: Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika 10117 Berlin Pariser Platz 2 Tel.: 030-8 30 50 Fax: 030-83 05 10 50 Web: http://germany.usembassy.gov/ Amtsbezirk/Konsularbezirk: Bundesgebiet Außenstelle Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika 53170 Bonn Deichmanns Aue 29 Tel.: 0228-3 29 26 82 Fax: 0228-3 29 26 85 Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika 40227 Düsseldorf Willi-Becker-Allee 10 Tel.: 0211-7 88 89 27 Fax: 0211-7 88 89 36 Land Nordrhein-Westfalen Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika 60435 Frankfurt am Main Gießener Straße 30 Tel.: 069-7 53 50 Fax: 069-75 35 22 77 Länder Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland. Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika 20354 Hamburg Alsterufer 27/28 Tel.: 040-41 17 11 00 Fax: 040-4 11 71 12 22 Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Schleswig-Holstein Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika 04107 Leipzig Wilhelm Seyfferth-Straße 4 Tel.: 0341-2 13 84 10 Fax: 0341-2 13 84 71 Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika 80539 München Königinstraße 5 Tel.: 089-2 88 80 Fax: 089- 2 80 99 98 Land Bayern Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika 28195 Bremen Birkenstraße 15, 3. Etage Nr. 68-69, World Trade Center Bremen Tel.: 0421-301 58 60 Fax: 0421-301 58 61 Land Bremen USA Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Washington 4645 Reservoir Road, N.W., Washington, D.C. 20007-1998. Postadresse: Embassy of the Federal Republic of Germany, 4645 Reservoir Road, N.W., Washington, D.C. 20007-1998, USA. Tel.: (001 202) 298 40 00 Fax: (001 202) 298 42 49, 333 26 53 E-Mail:
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