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Infos für die Reise nach Kuba Drucken E-Mail
Mittwoch, 14. Juli 2010 um 09:22
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach Kuba

Drei schwere Wirbelstürme haben im Herbst 2008 in einigen Provinzen Schäden an Infrastruktur (Straßen, Strom- und Wasserversorgung, Telefonleitungen) und Gebäuden hinterlassen. Reisende müssen weiterhin in Einzelfällen mit Beeinträchtigungen im infrastrukturellen Bereich rechnen.

Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit

Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können.

Reisen im Land

Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.

Besonders in Havanna muss mit streunenden Hunden gerechnet werden, die sich zu Rudeln zusammenschließen und teilweise aggressives Verhalten zeigen.

Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.
Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw. Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt werden.

Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein,
Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt).

Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind. Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden unter Umständen von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr z. T. durch ein System von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind.

Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer drakonische Haftstrafen verhängt.

Nachtfahrten über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse, unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger und Vieh auf der Fahrbahn unbedingt vermieden werden.

Mietwagen sind in Kuba häufig in einem schlechten technischen und optischen Zustand. Bei der Anmietung von Mietwagen sollte genau auf den technischen Zustand des Fahrzeugs geachtet und evtl. Vorschäden ausführlich dokumentiert werden (ggf. auch mit Photos). Es sind Fälle von Touristen bekannt geworden, die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung in Deutschland sollte daher in Erwägung gezogen werden.

Zahlungsmittel

In Kuba wird der US-Dollar nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Das übliche Zahlungsmittel ist der "peso convertible" (CUC). Touristen können Euro bei allen kubanischen Banken und Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Wechselkurs in CUC eintauschen. Da beim Tausch von US-Dollar 10% Provision einbehalten wird, ist es ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen. Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Lediglich in Varadero und anderen Tourismusgebieten wurde der Euro bereits als offizielles Zahlungsmittel eingeführt und kann auch nur dort genutzt werden. Dies soll in Zukunft noch ausgeweitet werden. Ein Erwerb der Landeswährung (moneda nacional, also nichtkonvertible Pesos) ist nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Ein- und Ausfuhr von Pesos verboten. Wegen des US-Embargos gibt es keinen Zahlungsverkehr zwischen Kuba und den USA.

Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden i.d.R. in allen größeren Hotels und Restaurants akzeptiert, nicht jedoch Kreditkarten US-amerikanischer Institute (American Express; Diners Club) und nicht diejenigen deutscher Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute (z.B. Citibank).

Scheckkarten (EC/Maestro) werden in Kuba nicht angenommen.

Inzwischen kann Bargeld auch in einigen Bankfilialen (z.B. der Banco Financiero Internacional oder der Banco Metropolitano) mit Visa-Kreditkarte und PIN am Bankautomaten gezogen werden.

Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%, jedoch ist zu beachten, dass die Umrechnung CUC - Euro über den US-Dollar zum jeweiligen von kubanischer Seite festgelegten Tageskurs erfolgt.

Es empfiehlt sich auch Bargeld (Euro, möglichst in kleiner Stückelung) mitzubringen, da eine Geldbeschaffung selbst mit in Kuba grundsätzlich akzeptierten Kreditkarten erfahrungsgemäß aufgrund technischer Probleme nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Bargeld  sollte auf mehrere Stellen am Körper verteilt mitgeführt werden.

Besondere Zollvorschriften

Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.

Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten (auch Smartphones mit GPS-Funktion) ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.

Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.

Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.

Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte

Es können  bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.

Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Website des kubanischen Zolls unter www.aduana.co.cu erhältlich.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr.

Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden.

Amtssprache:
Amtssprache ist Spanisch.

Diplomatische Vertretungen:

Deutschland:
Botschaft der Republik Kuba

10439 Berlin
Stavangerstraße 20
Tel.: 030-44 71 73 19
Fax: 030-9 16 45 53
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: http://www.botschaft-kuba.de/

Außenstelle der Botschaft Kuba
53175 Bonn
Kennedyallee 22-24
Tel.: 0228-30 90
Fax: 0228-30 92 44

Kuba
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Havanna
Calle 13, No. 652, Esquina á B, Vedado, La Habana.
Postadresse: Embajada de la República Federal de Alemania, Apartado 6610, La Habana, Kuba.
Tel.: (0053 7) 833 24 60, 833 25 39, 833 25 69
Fax: (0053 7) 833 15 86
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: www.havanna.diplo.de
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

 

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