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Wer sorglos in ferne Länder touren will, der sollte eine private Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz. Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, bleiben Urlauber oft auf ihren Kosten oder zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen. Wird nämlich der Auslandkrankenschein nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Erfolgt die Behandlung als Privatpatient, muss zudem jede Behandlung sofort bezahlt werden. Da kann sich bei einem Klinikaufenthalt die Rechnung leicht auf mehrere tausend Euro läppern. Policen zur Auslandsreisekrankenversicherung bieten hier unverzichtbaren Schutz und kosten oft nur ein paar Euro.
Preise vergleichen: Jahresverträge sind schon für unter fünf Euro aber auch für das Dreifache zu bekommen. Geleistet wird für jede Auslandsreise, die, je nach Vertrag, nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern darf. Kleingedrucktes lesen: Wer eine private Reisekrankenversicherung abschließt, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen achten. Obwohl sich die meisten Verträge ähneln, schlummern in einigen Policen unbequeme Klauseln. Leidet ein Urlauber beispielsweise an einer chronischen Krankheit, gegen die er sich behandeln lassen muss, kann die Versicherung später die Zahlung verweigern. Als chronisch Kranker sollte man vor dem Auslandsaufenthalt mit seiner GKV sprechen, um für diese Erkrankung dann auf jeden Fall in dem Urlaubsland - gleichgültig wo dies liegt - Versicherungsschutz zu genießen. Manche Versicherungen zahlen auch nicht, wenn Unfälle im Ausland bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport passieren. Vorleistungsklausel: Achtung, hier werden nur Restkosten übernommen, für die eine gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. Folge: Es muss später umständlich zweimal abgerechnet werden. Nachleistungsfrist prüfen: Kann ein erkrankter Urlauber nicht wie geplant nach Hause reisen, bezahlen Versicherer die Rechnungen noch eine Zeit lang weiter. Die Nachleistungsfrist sollte deshalb möglichst lang sein. Rücktransport: Der Rücktransport gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste. Auch privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder - gehört dieser zum Leistungsumfang des privaten Vetrages - dann ggf. seine Selbstbeteiligung zu schonen. Teure Behandlungskosten: Vor besonders teuren Behandlungen sollte sich der Patient im Ausland per Fax von seiner Versicherung die Kostenübernahme bestätigen lassen. Spezialtarife: Viele Anbieter haben auch spezielle Tarifangebote für Familien im Programm. Jahresverträge gibt es bei manchen Anbietern schon ab 15 Euro. Hier muss man den Versicherungsumfang vorher genau prüfen und mit anderen Tarifen vergleichen. Selbstbeteiligung: Einige wenige Versicherungen verlangen bei Jahresverträgen eine Selbstbeteiligung der Kunden. Von solchen Abschlüssen sollte man die Finger lassen. Quelle: vbz.de ZURÜCK |