Botschaften und Konsulate können in Notfällen Hilfe leistenHilfesuchende im Ausland können sich in Notfällen an ihre Auslandsvertretungen, Botschaften und Konsulate wenden. Im Einzelfall kann es sich dabei auch um eine finanzielle Unterstützung handeln. Solche Hilfen unterliegen jedoch dem Konsulatsgesetz und müssen immer zurückgezahlt werden. Wer im Ausland unverschuldet in Not gerät, kann die Hilfe von Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen. Sogar außerhalb der normalen Dienstzeiten wird durch einen Bereitschaftsdienst sichergestellt, dass Konsulatsbeamte im Notfall erreichbar sind. Auch Honorarkonsulate gewähren im Ausland Rat und Beistand. Allerdings sind die Hilfsmöglichkeiten an das internationale Recht und die Gesetze des ausländischen Staates gebunden. Eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes ist nicht erlaubt. Deshalb gibt es in manchen Fällen Einschränkungen bei der Hilfeleistung. Zu den wichtigsten Situationen, in denen die Auslandsvertretungen Hilfe leisten können, gehören Hilfe in Krisensituationen und bei Evakuierungen. Die Rettung der Gefährdeten hat bei Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder anderen lebensgefährlichen Ereignissen erste Priorität. Allerdings werden selbst in solchen Fällen die Kosten später wieder zurückgefordert. Auch Opfer von Gewaltverbrechen erhalten Unterstützung bei den Auslandsvertretungen, insbesondere im Hinblick auf ärztliche Versorgung und Rechtsbeistand. Wenn nötig, gibt es zudem Hilfe bei der Anzeigeerstattung oder zur Beantragung von Entschädigungen. Bei Todesfällen kann die Auslandsvertretung zur Identifizierung der Verstorbenen, der Nachlasssicherung und bei der Überführung der Toten beistehen. Im Falle eines vermissten Angehörigen berät der Konsulatsbeamte über die Möglichkeiten zu weiteren Nachforschungen. Kommt es zu einer Verhaftung, sind die Behörden des Gastlandes durch die Wiener Konvention verpflichtet, die Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Da nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen kennt, sollten Sie darauf bestehen, dass die nächstgelegene Auslandsvertretung informiert wird. Auch bei der Wahl eines Pflichtverteidigers oder Rechtsanwalts ist Ihnen der Konsulatsbeamte behilflich. Eine tatsächliche Einflussnahme auf das Strafverfahren ist den Botschaften und Konsulaten allerdings untersagt. Hilfe von den Auslandsvertretungen gibt es zudem bei Autounfällen, bei Passverlust oder bei Insolvenz von Reisegesellschaften. Außerdem werden die Beglaubigung von Urkunden, Apostillen, Beurkundungen und bearbeiten Passanträge im Ausland übernommen. Zum Schluss geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Hilfeleistungen von der Auslandsvertretung erteilt werden kann und welche nicht. Was kann und darf eine Auslandsvertretung tun?- Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen,
- Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln,
- Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen,
- Ihnen in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist,
- wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren,
- in Fällen, in denen Sie Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermittelnd tätig werden,
- Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen,
- im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten,
- beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.
Was kann und darf eine Auslandsvertretung nicht tun?- Führerscheinersatzpapiere oder Personalausweise ausstellen,
- Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen,
- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren,
- in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen,
- für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten,
- als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden,
- die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen,
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.
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