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Kakerlaken - 15% Reisepreisminderung |
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Montag, 15. September 2008 um 14:22 |
Kakerlaken berechtigen zu 15% ReisepreisminderungEine Familie buchte eine Reise. Die Frau unterschrieb ihren Reisevertrag und der Mann seinen Reisevertrag und die Reiseverträge der Kinder. Die Familie flog im Juli nach Malaga in Südspanien. Leider wimmelte es in den beiden Hotelzimmern von Ameisen und Kakerlacken. Folglich reklamierten die Eheleute beim Reiseleiter und dieser versuchte auch die Plage mit Insektenspray zu beseitigen. Die Kinder ekelten sich und schrieben, die Mutter war enerviert, der Urlaubsgenuß war dahin. Nach Reiseende versuchte der Vater wenigsten eine finanzielle Wiedergutmachung für diese 8 bis 10 Kakerlaken täglich im Hotelzimmer zu erreichen und forderte vor Gericht 25% Reisepreisminderung. Das zuständige Amtsgericht Baden-Baden hatte im Urteil vom 18.05.2005 auch keinen Zweifel daran, dass der Kläger und seine Familie durch die Insekten derart belästigt wurden, dass ihre Reise beeinträchtigt war, so dass der Kläger für sich und die beiden Kinder zu einer Minderung des Reisepreises allerdings nur um 15% berechtigt ist. Die AGB des Reiseveranstalters enthielten jedoch ein Abtretungsverbot. Da nur der Mann die Klage erhoben hatte, konnte er nur für sich und die Kinder die Ansprüche geltend machen. Die Frau ging leer aus. Der komplette Urteilstext ist unter www.reiserechts-register.de erhältlich. Das Reiserechts-Register.de sammelt die Entscheidungen zum Reiserecht. Quelle: Reiserechts-Register.de ZURÜCK
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Aktualisiert ( Montag, 15. September 2008 um 14:32 )
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