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Flüssigkeiten im Handgepäck PDF Drucken E-Mail
Montag, 21. Juli 2008 um 10:18
Flüssigkeiten im Handgepäck seit 06.11.2006 limitiert

Verbraucherzentrale informiert über neue Sicherheitsvorschriften

Mit der Zunahme der Terrorgefahr werden die Sicherheitsvorkehrungen im Flugverkehr verschärft. Nachdem für USA-Flüge bereits im Sommer Flüssigkeiten im Handgepäck mit Ausnahme von Babynahrung für mitreisende Kinder und dringend notwendigen, namentlich identifizierbaren Medikamenten verboten wurden, informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg nun über die Ausdehnung dieses Verbots auf sämtliche europäischen Flüge ab 6. November. Gleichzeitig appelliert sie an Flugpassagiere, die Umsetzung dieser Vorkehrungen im Interesse ihrer eigenen Sicherheit zu berücksichtigen und durch rechtzeitiges Einchecken zu unterstützen.

Ab dem 6. November dürfen bei europäischen Flügen flüssige Nahrungsmittel und Drogerieartikel wie Getränke, Suppen, Cremes, Deos oder auch Feuchtigkeitstücher nur noch eingeschränkt im Handgepäck befördert werden. Dabei dürfen einzelne Behälter nicht mehr als 100 Milliliter einer Flüssigkeit enthalten und müssen in einem fest verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel wie Gefrierbeutel mit maximal einem Liter Volumen vorgelegt werden. Pro Passagier ist ein solcher Beutel erlaubt.

Wie bislang bei USA-Flügen ist auch im europäischen Raum Babynahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder erlaubt. Daneben dürfen persönlich verschriebene sowie nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie Insulin für Diabetiker mitgenommen werden, wenn man sie während des Fluges benötigt; das muss jedoch auf Verlangen mit einem Attest oder Ähnlichem nachgewiesen werden können.
Am Tag des Fluges nach der Bordkartenkontrolle in einem Geschäft oder an Bord europäischer Flugzeuge erworbene Duty-Free-Artikel sind bei europäischen Flügen ebenfalls erlaubt, wenn sie sich in einem transparenten, von der Verkaufsstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Tag und Ort des Kaufs vermerkt sind. Bei Flügen aus oder in die USA dürfen keine Duty–Free–Artikel mitgenommen werden. Artikel von außereuropäischen Flughäfen oder von nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaften müssen beim Umsteigen in Europa weggeworfen werden.

Für Großbritannien gilt sogar ein komplettes Verbot von Flüssigkeiten.
Individuellen Rat erhalten Betroffene

in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (12 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom) - sowie

am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom).

Quelle: vbz.de

 
 

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