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Ausweispapiere sowie Geld- und Krankenkassenkarten sowie Fahrkarten bzw. Flugtickets sollten stets kopiert und separat gelagert mitgenommen werden. Alle Notfall-Rufnummern wie jene der Auslandskrankenversicherung und der Bank (Kontensperrung) sowie Geheimnummern gesondert und getrennt von den Dokumenten bereithalten. Adresse, Öffnungszeiten und Telefonnummer der deutschen konsularischen Vertretung im Urlaubsland notieren. Entsprechende Angaben finden Sie hier. Nummer des telefonischen Hilfsdienstes des Auswärtigen Amtes "0049-3018-17-2000" mitführen, der weltweit rund um die Uhr erreichbar ist. Anrufer werden durch Aussprechen des Wortes "Notfall" sofort automatisch mit einem Mitarbeiter des Bürgerservice verbunden. Verlust am Urlaubsort: Am Urlaubsort sollten außer einem kleinen Geldbetrag alle Dokumente sowie die Reisekasse (Bargeld, Reiseschecks) und eine Telefonkarte besser im Hotelsafe deponiert und nur dem Bedarf entsprechend entnommen werden. Im Verlustfall mit Hilfe der örtlichen Reiseleitung Anzeige bei der Polizei erstatten, Kopien der Dokumente bereit halten und Konten sofort sperren lassen. Reiseschecks werden in der Regel unverzüglich ersetzt. Bei Verlust von Ausweispapieren stellen die Konsularabteilungen der Botschaften, die Generalkonsulate und einige Honorarkonsuln Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland aus. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen. Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. Hier muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden, was die Weiterreise verzögern kann. Quelle: vbz.de ZURÜCK
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