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Sicher gelandet, aber die Koffer fehlen? Werden Gepäckstücke verspätet ausgeliefert, dürfen Pauschalreisende einen Teil des bereits gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Außerdem darf die nötigste Ausstattung auf Kosten des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft angeschafft werden. Warten Sie länger als einen Tag auf Ihr Gepäck, sollten Sie dies unverzüglich dem Reiseveranstalter anzeigen - am besten in Anwesenheit von Zeugen. Lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Es reicht aus, wenn der örtliche Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. Ist der Reiseleiter am Urlaubsort nicht zu erreichen, muss der Reiseveranstalter in Deutschland informiert werden. Am besten telefonisch und unter Anwesenheit von Zeugen. Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise Hoteliers, es sei denn, dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Ihnen stehen zwischen fünf und 30 Prozent des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck zu. Ersatzgegenstände auf Kosten des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft Sie können auf Kosten des Reiseveranstalters bzw. des Luftfahrtunternehmens den notwendigen Ersatz für Ihr ausstehendes Gepäck beschaffen. Dabei müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Sie dürfen z.B. einen einfachen Badeanzug, nicht aber mehrere oder teure Markenartikel kaufen. Ob, wann und in welcher Form Sie der Luftfahrtgesellschaft und gegebenenfalls dem Reiseveranstalter anzeigen müssen, dass Ihr Gepäck verspätet ausgeliefert wurde, hängt davon ab, ob der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Aus Beweisgründen sollten Sie aber in jedem Fall die Gepäckverspätung sofort, schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückschein, anzeigen. Die mündliche Mitteilung gegenüber der Fluggesellschaft genügt ebenso wenig wie die schriftliche Empfangsbestätigung der örtlichen Reiseleitung. Die schriftliche Anzeige oder die gemeinsam mit dem Reiseleiter aufgesetzte Niederschrift muss bei Pauschalreisen an die Zentrale des Reiseveranstalters weitergeleitet werden. Die Haftung des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft für verspätetes Gepäck ist allerdings in der Regel auf einen Betrag von zur Zeit ca, 1.170 Euro begrenzt. Sowohl der Reiseveranstalter als auch das Luftfahrtunternehmen haben die Möglichkeit zu beweisen, dass sie keine Schuld an der Gepäckverspätung trifft. Dann brauchen sie den Schaden nicht zu ersetzen. Quelle: vbz.de ZURÜCK
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