An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach BrasilienEinreisebestimmungen: Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Touristen mit deutschem Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Der deutsche Kinderpass wird anerkannt, es wird jedoch empfohlen, diesen grundsätzlich mit einem Lichtbild versehen zu lassen. Die Eintragung eines Kindes im Reisepass der Mutter wird anerkannt, bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen. Visum Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Touristen mit deutschem Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Vor Ablauf der 90-Tage-Frist kann bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Polícia Federal - Departamento da Polícia Marítima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um maximal weitere 90 Tage beantragt werden. Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage. Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen. Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn z.B. lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen. Techniker/Mechaniker, die Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiten vornehmen sollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien selbst ist nicht möglich. Doppelstaatler Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht mehr zwingend mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen müssen. Ein gültiger deutscher Reisepass reicht unter der Voraussetzung aus, dass zusätzlich ein gültiges Identitätspapier vorgelegt wird, das belegt, dass der Reisende auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt (z.B. die Carteira de Identitade). Besonders wer in Brasilien geboren ist oder einen brasilianischen Elternteil besitzt, sollte sich deshalb immer mit der brasilianischen Auslandsvertretung in Verbindung setzen, um zu klären, ob gegebenenfalls ein brasilianischer Reisepass oder eine Negativbescheinigung zur Einreise erforderlich ist (Es wird darauf hingewiesen, dass nach einer Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (auch bei Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge haben kann). Minderjährige Minderjährige, die von keinem oder auch nur einem der beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit -einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten (bei der Einreise wird in der Regel nicht nach der entsprechenden Erklärung verlangt). Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. In Brasilien geborene Minderjährige und vermutlich auch im Ausland geborene Minderjährige mit brasilianischem Pass bedürfen in der Regel einer Genehmigung eines brasilianischen Richters, wenn sie aus Brasilien ohne Begleitung durch beide Eltern ausreisen wollen. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sonstige Hinweise zur Einreise Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen erteilt. Die Einreisekarte sollte vom Pass getrennt aufbewahrt werden, damit auch bei Passverlust die legale Einreise nachgewiesen werden kann. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das beim Abflug in Deutschland bis zum Endflughafen in Brasilien aufgegebene Gepäck zur Zollabfertigung (mit der von jedem Reisenden auszufüllenden Zollerklärung) am Eingangsflughafen in Brasilien in jedem Fall vom Kofferband geholt und danach für den Weiterflug bei der Anschlussfluglinie erneut aufgegeben werden muss. Eine Durchbeförderung findet normalerweise nicht statt. Bitte erkundigen Sie sich hierüber bei Ihrer Fluggesellschaft bei der Gepäckaufgabe. Männliche Alleinreisende im Alter von 25-50, haben bei einer Einreise über den Nordosten Brasiliens (v.a. Salvador, Natal und Fortaleza) in letzter Zeit teilweise nur eine Aufenthaltsgenehmigung für 30 Tage statt der üblichen 90 Tage erhalten. Die örtliche Polizei versucht damit den Sex-Tourismus in der Region zu unterbinden. Besuch von Indianerschutzgebieten Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen. Impfungen: Für Reisende, die direkt aus Europa einreisen, gibt es keine Impfvorschriften. Impfungen gegen Gelbfieber sind für Einreisende vorgeschrieben, die sich innerhalb der letzten sechs Tage in Gelbfieber gefährdeten Gebieten aufgehalten haben. Von dieser Regelung befreit sind lediglich Kinder unter 9 Monaten und Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Gelbfieber Impfung vorgenommen werden darf. Hierzu ist ein ärztliches Attest, mindestens mit Übersetzung ins Englische, erforderlich. Als Infektionsgebiete werden von Brasilien folgende Länder betrachtet: Angola, Bolivien, Ecuador, Gambia, Guinea, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Mali, Nigeria, Peru, Sudan, Zaire. Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO http://www.who.int/countries/bra/en/ Zusätzlich erteilt das Auswärtige Amt Deutschland folgende Hinweise: Dengue-Fieber 2007/2008 werden aus Brasilien höhere Fallzahlen als üblich gemeldet, insbesondere aus den Staaten Ceará, Bahia, Paraiba, Maranhao, Pernambuco und Piaui. Besonders hoch ist die Zahl der Erkrankten in Rio de Janeiro. Allen Reisenden wird konsequenter Mückenschutz - insbesondere tagsüber - empfohlen. Gelbfieber Die brasilianischen Behörden warnen vor dem Risiko einer Gelbfieberinfektion auch in der Hauptstadt Brasilia, die im Verbreitungsgebiet liegt. Zwar hat es in den größeren Städten Brasiliens seit 1942 keine Ausbrüche von Gelbfieber mehr gegeben. Die Möglichkeit, dass sich Überträgermücken infiziert haben könnten, ist aber gegeben. Die Überträgermücke für das Dengue-Fieber (s.u.) und Gelbfieber ist dieselbe und in weiten Teilen Brasiliens Ursache für die anhaltenden städtischen Dengue-Epidemien. Allen Besuchern der ausgewiesenen Gelbfieberendemiegebiete und deren Randzonen, einschließlich der Städte und aktuell auch der Hauptstadt Brasilia, wird deshalb dringend empfohlen, sich spätestens 10 Tage vor Einreise gegen Gelbfieber impfen zu lassen. Landeswährung: Landeswährung ist der Real (BRL). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=bra Amtssprache: Amtsprache ist Portugiesisch. Englisch und Spanisch werden nur vereinzelt gesprochen. Dazu gibt es rund 180 Indianersprachen. Eine Verständigung in deutscher Sprache ist in der Regel nicht möglich. Auch englische Sprachkenntnisse sind außerhalb der großen Hotels und Touristenschwerpunkte wenig verbreitet. Spanisch wird insbesondere im Süden Brasiliens teilweise verstanden, aber nicht immer gern gehört. Zumindest rudimentäre Portugiesischkenntnisse sind deshalb sehr hilfreich. Zeitverschiebung: Das große Land Brasilien hat mehrere Zeitzonen: Hauptstadtgebiet und Südregion: Zeitverschiebung von -4 Stunden gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), bzw. während der Sommerzeit von -5 Stunden Mittel- und Ostregionen: Zeitverschiebung von -4 Stunden gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), bzw. während der Sommerzeit von -5 Stunden Westen: Zeitverschiebung von -6 Stunden gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), bzw. während der Sommerzeit von -6 Stunden Acre und der südwestliche Teil des Staates Amazonas Zeitverschiebung von -6 Stunden gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), bzw. während der Sommerzeit von -7 Stunden Klima: Beachten Sie, dass der größte Teil Brasiliens unterhalb des Äquators liegt, dass heißt, wenn wir Sommer haben, herrscht dort Winter und umgekehrt. Regional ist das Klima sehr unterschiedlich. Überwiegend herrscht tropisches Klima mit nur geringen, jahreszeitlich bedingten, Temperaturschwankungen. Gemäßigtes Klima gibt es nur im subtropischen Süden des Landes. Hier kann es in höheren Lagen im Winter auch zu Schneefall kommen. Flugverkehr Seit dem Konkurs der größten brasilianischen Fluggesellschaft VARIG im Sommer 2006 sowie dem Absturz eines Passagierflugzeuges der brasilianischen Fluggesellschaft GOL nach einer Kollision mit einem Privatjet im Herbst 2006 kommt es immer wieder zu erheblichen Störungen im völlig überlasteten innerbrasilianischen Flugverkehr. Das letzte große Unglück mit ca. 200 Toten geschah am 17.07.2007, als die Landung eines Passagierflugzeuges der Fluglinie TAM auf dem als unsicher geltenden Stadtflughafen Congonhas/São Paulo missglückte. Reisende müssen sich aufgrund von erheblichen Verspätungen und gestrichenen Flügen auf stundenlange Wartezeiten auf den Flughäfen einstellen - auch internationale Anschlussflüge sind oft betroffen. Viele Reisende weichen daher auf öffentliche Verkehrsmittel und Pkws aus, so dass auch im Straßenverkehr aufgrund der hiesigen Straßenverhältnisse und Fahrweise der Brasilianer Vorsicht geboten ist. Führerscheine Für das Führen von Fahrzeugen in Brasilien bei touristischen Aufenthalten bedarf es laut bestätigter Auskunft der brasilianischen Behörden nur des Mitführens des deutschen Führerscheins sowie zusätzlich eines Identitätsnachweises (Reisepass). Lediglich für die alten "grauen" Führerscheine bedarf es zusätzlich des Mitführens einer beglaubigten Übersetzung. Obwohl somit bei den "rosa" und neuen Führerscheinen im Scheckkartenformat das Mitführen einer Übersetzung oder eines internationalen deutschen Führerscheins eigentlich nicht notwendig ist, hat die Praxis gezeigt, dass es in Fällen von Polizeikontrollen aufgrund von Verständigungsproblemen häufig zu Schwierigkeiten kommt. Aus diesem Grund wird zur Vermeidung von Missverständnissen dringend empfohlen, neben dem nationalen deutschen Führerschein mindestens einen von der Führerscheinstelle am deutschen Wohnsitz ausgestellten internationalen deutschen Führerschein (der jedoch keine portugiesische Übersetzung enthält), besser eine portugiesische beglaubigte Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins stets mitzuführen. Für die Führerscheine der Klassen C, D und E ist zu beachten, dass in Brasilien ein Mindestalter des Führerscheininhabers von 21 Jahren verlangt wird. Geld und Kreditkarten Die gängigen internationalen Kreditkarten werden in den großen Städten viel benutzt, einige allerdings nicht überall akzeptiert. Geldabhebungen mit deutschen Kreditkarten oder mit EC-Maestro Karten sind nur bei besonders gekennzeichneten Automaten (HSBC, Citibank und Banco24Horas) möglich, die fast nur an großen Flughäfen und in großen Städten zu finden sind. Es ist deshalb ratsam, bereits am Flughafen per Kreditkarte oder mit EC-Karte Maestro Bargeld zu besorgen oder auch auf USD oder EURO lautende Reiseschecks mitzuführen, insbesondere bei Reisen ins Landesinnere. Bei fehlgeschlagenen Barabhebungen an Bankautomaten ist unbedingt der ausgegebene Bankbeleg aufzubewahren, da manchmal trotzdem eine Belastung des deutschen Kontos erfolgt. Bei Barabhebungen an Geldautomaten wird zur besonderen Vorsicht geraten. Mobiltelefone Im Umkreis von 3 km von Flughäfen, insbesondere in Rio, Foz de Iguazu und Sao Paulo (hier auch teilweise übriges Stadtgebiet), sollten Handys, insbesondere des Systems TDMA, nicht eingeschaltet werden, um eine Klonung und unberechtigte Nutzung des Telefonanschlusses durch Dritte zu vermeiden. Die Systeme GSM und CDMA scheinen derzeit noch nicht betroffen zu sein. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Drogen Vor Drogenkonsum und Drogenhandel wird nachdrücklich gewarnt. Drogendelikte werden in Brasilien streng geahndet und es drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen regelmäßig - oft unter schwer erträglichen Bedingungen - in Brasilien verbüßt werden. Sexualstraftaten Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Brasilien mit Freiheitsstrafe zwischen vier und zehn Jahren geahndet. Die Täter müssen regelmäßig mit Inhaftierung und Bloßstellung in der Presse rechnen. Darüber hinaus werden solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen nach brasilianischem Recht strafbar sind. In der Vergangenheit führte bereits das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen in Badebekleidung am Strand zum Einschreiten der brasilianischen Behörden. Zu besonderer Zurückhaltung in diesem Bereich wird deshalb dringen geraten. In Zusammenhang mit Prostitution kommt es relativ häufig zu sog. Beischlafdelikten ("golpe de cinderela") - teilweise nach Verabreichung von Getränken mit Schlaf- bzw. willensverändernden Mitteln an das Opfer. Es wird deshalb dringend empfohlen, vor allem in Bars und anderen Lokalitäten Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Vor der Mitnahme von Prostituierten oder flüchtigen Bekannten in das eigene Hotelzimmer wird ausdrücklich abgeraten. Tier- und Pflanzenschutz Brasilien verfügt über strenge Strafvorschriften zum Schutz von Flora und Fauna. Verstöße werden von den bras. Behörden konsequent verfolgt und auch mit Haftstrafen geahndet. Besonders streng werden Versuche verfolgt, frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere aus Brasilien zu exportieren. Das gilt für nahezu alle Sorten von Zierfischen aus dem Amazonasbecken, für Pflanzensetzlinge und -samen sowie für Insekten und Spinnen (Vogelspinne!). Bereits der Transport geschützter Tiere oder Pflanzen von einem bras. Bundesstaat in einen anderen ist - sofern keine ausdrückliche staatliche Genehmigung vorliegt - strafbar. Angesichts des umfangreichen und damit zwangsläufig unübersichtlichen Katalogs von in Brasilien geschützten Tieren und Pflanzen wird Reisenden geraten, keine Tiere oder Pflanzen zu kaufen, zu sammeln oder auszuführen. Unabhängig von den bras. Regelungen ist zu beachten, dass auch die Einfuhr nach Deutschland von solchen Tieren und Pflanzen, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, unzulässig ist bzw. nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung erlaubt ist. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Internetseite www.bfn.de oder aber direkt beim Bundesamt für Naturschutz/Abt. Z.3 Konstantinstr. 110 53179 Bonn Tel: 0228/8491-4444 Fax: 0228/8491-1039
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Besuch von Indianerschutzgebieten Für Reisen in Indianerschutzgebiete werden vorher bei der FUNAI (Nationale Indianerstiftung) einzuholende Genehmigungen benötigt. Wer ohne eine solche Autorisierung angetroffen wird, muss mit Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und empfindlichen Strafen rechnen. Diplomatische Vertretungen:
Deutschland: Botschaft der Föderativen Republik Brasilien 10179 Berlin Wallstraße 57 Tel.: 030 - 726280 Fax: 030 - 72628320/21 E-Mail:
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Web: www.brasilianische-botschaft.de Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Generalkonsulat der Föderativen Republik Brasilien 60322 Frankfurt am Main Hansaallee 32 Tel.: 069 - 9207420 Fax: 069 - 92074230 Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen Generalkonsulat der Föderativen Republik Brasilien 80538 München Widenmayerstraße 47 Tel.: 089 - 2103760 Fax: 089 - 29160768 Länder Bayern und Baden-Württemberg. Honorarkonsul der Föderativen Republik Brasililen 52068 Aachen Reichsweg 19 - 42 Tel.: 0241 - 5109178 Fax: 0241 - 5109105 Köln im Land Nordrhein-Westfalen. Honorarkonsul der Föderativen Republik Brasilien 28203 Bremen Außer der Schleifmühle 39 - 43 Tel.: 0421 - 3664400 Fax: 0421 - 3664410 Land Bremen Honorarkonsul der Föderativen Republik Brasilien 20354 Hamburg Alsterufer 38 Tel.: 040 - 41343991 Fax: 040 - 41343999 Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Honorarkonsul der Föderativen Republik Brasilien 30625 Hannover Schopenhauerstraße 12 Tel.: 0511 - 555179 Fax: 0511 - 2284747 Land Niedersachsen. Honorarkonsul der Föderativen Republik Brasilien 90546 Stein Nürnberger Straße 2 Tel: 0911 - 99650 Land Bayern. Honorarkonsul der Föderativen Republik Brasilien 70173 Stuttgart Am Hauptbahnhof 2 (Landesbank Baden-Württemberg) Tel: 0711 - 12779491 Fax: 0711 - 12779494 Land Baden-Württemberg. Brasilien Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Brasilia Avenida das Nações, Lote 25, Quadra 807, 70415-900 Brasilia DF. Postadresse: Embaixada da República Federal da Alemanha, Caixa Postal 030, 70415-900 Brasilia DF, Brasil Tel.: (0055 61) 34 42 70 00 Fax: (0055 61) 34 43 75 08 E-Mail:
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Web: www.porto-alegre.diplo.de Behördensprachen: Portugiesisch Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
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