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Infos für die Reise nach Argentinien PDF Drucken E-Mail
Montag, 09. Februar 2009 um 15:43
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach Argentinien

Einreisebestimmungen:

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das  argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Reisedokumente

Bei Einreise muss der deutsche Reisepass noch mindestens 3 Monate lang gültig sein. Der Personalausweis wird nicht als einreisefähiges Dokument anerkannt. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt.

Reisen von Minderjährigen

Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.

Die Pflicht besteht grundsätzlich nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumspflichtigem) Aufenthalt. Es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.

In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in Deutschland mit sich führen.

Unter 18-Jährige müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.

Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Es empfiehlt sich, Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei Ein- und Ausreise keine Probleme gibt. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate.

Impfungen:

Für die Einreise nach Argentinien gibt es keine internationalen Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Keuchhusten) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

Zusätzlich wird eine Gelbfieberimpfung von der Weltgesundheitsorganisation bei Besuch folgender Provinzen empfohlen:

Formosa und Misiones jeweils in der gesamten Provinz;

Chaco im Departement Bermejo;

Corrientes in den Departements Berón de Astrada, Capital, General Alvear, General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel, San Martín und San Tomé;

Jujuy in den Departements Ledesma, Santa Barbara, San Pedro und Valle Grande;

Salta in den Departments Anta, General José de San Martín, Orán und Rivadavia.

Die Empfehlung gilt auch für Besuche des Iguazú Nationalparks. Eine Impfpflicht bei der Einreise nach Argentinien besteht nach wie vor nicht.

Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO
http://www.who.int/ith/countries/arg/en/

Landeswährung:

Landeswährung ist der Argentinische Peso (ARS). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite
http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=arg

Amtssprache:

Amtssprache ist Spanisch. Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.

Zeitverschiebung:

Gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) besteht eine Zeitverschiebung von -4 Stunden bzw. während der Sommerzeit von -5 Stunden). In Argentinien gibt es keine Sommer-/Winterzeitumstellung

Klima:

Das Klima in Argentinien ist je nach Gegend sehr unterschiedlich und  reicht von großer Hitze und starken Regenfällen im subtropischen Chaco im Norden über ein angenehmes Klima in den zentralen Pampas bis zur subarktischen Kälte am Patagonischen Meer im Süden. Während der Sommermonate ist Regenzeit. In der Zentralregion herrscht ein überwiegend gemäßigtes Klima. In den Sommermonaten, Dezember bis Februar, kann es zum Teil kann es sehr heiß und feucht sein, dagegen gibt es im Winter recht kühle Temperaturen.

Kriminalität

Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.

An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen.

In Hotels der einfacheren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente, etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Bei Flugreisen sollten Wertsachen nicht aufgegeben, sondern ins Handgepäck genommen werden.

Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder -tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires in La Boca und in San Telmo sowie an der Bahnstation Retiro geboten.

Taxis sollten nicht auf der Straße angehalten, sondern nach Möglichkeit ein Funk-Taxi (sog. Radio-Taxi) telefonisch bestellt werden, da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. In letzter Zeit sind häufiger Diebstähle und sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer bekannt geworden.

Bei Diebstahl muss für Erstattungsansprüche gegenüber deutschen Versicherungen eine Anzeige ("Denuncia") bei der Polizei erstattet werden. Bei der Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.

Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.

Bei einer Festnahme oder Inhaftierung ist unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul zu bestehen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogen

Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.

Sexualstraftaten

Der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in Argentinien mit Freiheitsstrafen bestraft.

Artenschutz

Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite http://www.bfn.de/ oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn,  Tel. 0049-228-84914444, Fax 0049-228-84911039

Geld / Kreditkarten

Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, jedoch oft nur bis zur Höchstgrenze von 300,-- Pesos pro Einzeltransaktion bei maximal 10 Transaktionen pro Tag. Ggfs. mehrere Automaten ausprobieren. Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen; Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.

Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Bergsteigen

Es kommt immer wieder zu Todes- und Vermisstenfällen beim Bergsteigen. Die speziellen örtlichen Gegebenheiten sollten unbedingt beachtet werden.

Geld / Kreditkarten

Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, jedoch oft nur bis zur Höchstgrenze von 300,-- Pesos pro Einzeltransaktion bei maximal 10 Transaktionen pro Tag. Ggfs. mehrere Automaten ausprobieren. Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen; Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.

Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Straßen- und Flugverkehr

Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.

Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte. Wertsachen sollten immer im Handgepäck mitgeführt werden, um Diebstähle zu vermeiden.

Besuch von Fußballspielen

In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück. Wenn Sie ein Fußballspiel besuchen möchten, meiden Sie in jedem Fall die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze. Informieren Sie sich vor dem Kartenkauf, welche Plätze sicher sind. Am besten gehen Sie in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde. Machen Sie sich kundig, wie Sie sicher zum Spiel kommen und wie Sie nach Spielende das Stadionumfeld schnell und sicher verlassen können.


Diplomatische Vertretungen:

Deutschland:
Botschaft der Argentinischen Republik

10787 Berlin
Kleiststraße 23-26
Tel.: 030 - 2266890
Fax: 030 - 2291400
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Generalkonsulat der Argentinischen Republik
60322 Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 19-21
Tel.: 069 - 9720030
Fax: 069 - 175419
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Länder Hessen, Baden-Württemberg und Bayern

Generalkonsul der Argentinischen Republik
20148 Hamburg
Mittelweg 141
Tel.: 040 - 4418460
Fax: 040 - 4105103
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Konsulat der Argentinischen Republik
53127 Bonn
Robert-Koch-Straße 104
Tel.: 0228 -2496288
Fax: 0228 - 2496287
Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Argentinien
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Buenos Aires
Calle Villanueva 1055, C1426BMC Buenos Aires.
Postadresse: Embajada de la República Federal de Alemania, Calle Villanueva 1055, C1426BMC Buenos Aires, Argentinien.
Tel.: (0054 11) 47 78 25 00
Fax: (0054 11) 47 78 25 50 
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Web: http://www.buenos-aires.diplo.de/
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

 

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Aktualisiert ( Montag, 09. Februar 2009 um 15:51 )
 
 

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