An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach ChileEinreisebestimmungen Deutsche benötigen für die Einreise nach Chile einen deutschen Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig sein sollte. Die Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich. Kinderreisepässe und Kinderausweise wurden noch nicht offiziell anerkannt, in der Praxis werden beide Dokumente (Kinderausweis mit Lichtbild) jedoch bei Einreise akzeptiert. Die Eintragung eines Kindes im Pass der Eltern ist hingegen nicht ausreichend. Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen, anderenfalls kann ihnen die Ein- bzw. Ausreise in Chile verweigert werden . Die Erklärung muss in spanisch verfasst und von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem chilenischen Notar beglaubigt sein. Visum Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial". Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar. An- bzw. Abreise über die USA Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Besondere Zollvorschriften Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet. Detaillierte Einfuhrbestimmungen findet man in spanisch unter www.sag.gob.cl Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 450 UF (Unidad de Fomento) bzw. 12.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen. Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden. Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden. Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen. Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen. Impfungen: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet auf die Oster-Inseln gefordert. Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO http://www.who.int/ith/countries/chl/en/ Landeswährung: Landeswährung ist der Chilenischer Peso (CLP). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=chl Amtssprache: Amtssprache ist Spanisch, daneben werden verschiedene Indianerdialekte gesprochen. In größeren Städten und Hotels wird meist auch Englisch gesprochen. Zeitverschiebung: Festland und Juan-Fernández-Inseln: MEZ - 5. Erster Sonntag nach dem 8. Oktober bis erster Sonntag nach dem 8. März: MEZ - 4. (Sommerzeit in Chile = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) - 4 Std.) Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer (in Mitteleuropa) -6 Std und im Winter (in Mitteleuropa) jeweils -4 Std. MEZ - 7. Erster Samstag nach dem 8. Oktober bis erster Samstag nach dem 8. März: MEZ - 6. (Sommerzeit in Chile = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) - 6 Std.) Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer (in Mitteleuropa) -8 Std und im Winter (in Mitteleuropa) jeweils -6 Std. Klima: Im Norden von Chile herrscht heißes und trockenes Klima, im Süden ist es dagegen sehr kalt und regnerisch. Die mittleren Regionen haben ein angenehmes, fast mediterranes Klima mit einer Regenzeit von Mai bis August. Kriminalität Wie schon in den Vorjahren hat die Kriminalität, in den größeren Städten und Touristenzentren vor allem Rucksack- und Handtaschendiebstahl, weiter zugenommen.. Auch Überfälle mit Gewaltanwendung auf Touristen, Einbrüche in Mietwagen u.ä. sind - vor allem in den Städten Santiago, Valparaíso/Viña del Mar und seit neuestem auch in Temuco und Umgebung - keine Seltenheit mehr. Besucher sollten sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem nicht nachts bewegen. Der Besuch ärmerer Wohnviertel sollte vermieden werden. In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand!), aber auch in Restaurants, Cafés und Supermärkten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen. Bei Bus- und Metrofahrten innerhalb Santiagos besteht die Gefahr, dass im Gedränge Handtaschen oder Rucksäcke unbemerkt aufgeschlitzt und Gegenstände entnommen werden. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenkonsum und -handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen. Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden. Reisen über Land / Verkehrsverbindungen Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Temuco). Der Reisende sollte zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind. Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietautos und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an. Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge. Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten. Vorsicht ist bei der Besichtigung der Geysire El Tatio geboten, da die Zugangswege unzureichend gesichert sind. Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft i.d.R. nur ein Abstieg. In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama). Geld / Kreditkarten Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten mit Maestro-Zeichen per Kreditkarte oder EC-Karte (PIN erforderlich) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen. Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden. Trinkgelder in Höhe von ca. 10% sind üblich. Mietwagen Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf. Naturkatastrophen Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Das letzte schwere Erdbeben in Santiago ereignete sich im Jahr 1985. Diplomatische Vertretungen: Deutschland: Botschaft der Republik Chile 10117 Berlin Mohrenstraße 42 Tel.: 030 - 7262035 Fax: 030 - 726203603 E-Mail:
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Web: http://www.embajadaconsuladoschile.de/ Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt Generalkonsulat der Republik Chile 60318 Frankfurt am Main Humboldtstraße 94 Tel.: 069-5 50 19 41 95 Fax: 069-5 96 45 16 E-Mail:
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Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen Generalkonsulat der Republik Chile 20148 Hamburg Harvestehuder Weg 7-11 Tel.: 040 - 457585 Fax: 040 - 454605 Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Generalkonsulat der Republik Chile 81667 München Innere Wiener Straße 11 a Tel.: 089 - 18944600 Fax: 089 - 189446010 Länder Bayern und Baden-Württemberg Honorarkonsul der Republik Chile 28195 Bremen Wilhelm-Kaisen-Brücke 1 Tel.: 0421 - 323731 Fax: 0421 - 3605504 Land Bremen Honorarkonsul der Republik Chile 24159 Kiel Maklerstraße 11 - 14 Tel.: 0431 - 3800909 Fax: 0431 - 3053385 Honorarkonsul der Republik Chile 70180 Stuttgart Etzelstraße 9 Tel.: 0711 - 604722 Fax: 0711 - 605579 Land Baden-Württemberg Chile Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Buenos Aires Calle Villanueva 1055, C1426BMC Buenos Aires. Postadresse: Embajada de la República Federal de Alemania, Casilla 220, Correo 30, Santiago de Chile, Chile. Tel.: (0056 2) 463 25 00 Fax: (0056 2) 463 25 25 E-Mail:
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