An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach EcuadorEinreisebestimmungen: Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es besteht vor Ort keinerlei Möglichkeit der Verlängerung von Touristenvisa. Der Aufenthalt kann auch nicht durch kurzzeitige Ausreise, z.B. nach Kolumbien oder Peru, verlängert werden. Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden. Reisedokumente Reisepass: Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise vorläufiger Reisepass: Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise Personalausweis: Nein vorläufiger Personalausweis: Nein Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinderreisepass: Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise Reisepass: Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise Personalausweis: Nein vorläufiger Personalausweis: Nein Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich): Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, aber nur zur Einreise ! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten Weitere Anmerkungen Der Einreisestempel ist obligatorisch (auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien). Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden (mindestens 200 US-Dollar), bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft. Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. (Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Webseite der Botschaft abrufbar: www.quito.diplo.de Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter: www.migracion.gov.ec unter den Rubriken: "ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas" y "ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador". Zuständige Behörde: Dirección General de Asuntos Migratorios y Extranjería del MMRREE: Calle San Ignacio 207 y San Javier (Nähe Einkaufscenter Multicentro) / Quito Tel. 2227025 / 2555279 / 2552750 / 2221817 / 2548339 Hinweis für die Ausreise Die Flughafengebühr in Quito, die vor internationalen Abflügen zu zahlen ist, beträgt derzeit 40,80 US-Dollar. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Impfungen: Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) gefordert. Bei Reisen in Provinzen im Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos und Zamora) und in andere Gebiete östlich der Anden ist allerdings eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten von Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln. Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in Ecuador Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein. Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO http://www.who.int/countries/ecu/en/ Landeswährung: Landeswährung ist der Sucre (ECS). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=ecu Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen. Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen. In finanziellen Notsituationen kann über "Western Union" von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. "Western Union" verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken hingegen funktionieren nicht zuverlässig. Amtssprache: Die offizielle Landessprache ist Spanisch. Daneben werden auch Ketschua, Chibcha und indianische Sprachen sowie teilweise Englisch gesprochen. Zeitverschiebung: Gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) besteht eine Zeitverschiebung von -6 Stunden bzw. während der Sommerzeit von -7 Stunden). In Ecuador gibt es keine Sommer-/Winterzeitumstellung Galápagos-Inseln: Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter -7 Std. und im Sommer -8 Std. Klima: In Ecuador herrscht Warmes, tropisches bzw. subtropisches Klima mit großen Unterschieden zwischen der Andenregion und der Küste. Besondere strafrechtliche Vorschriften Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften. Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen. Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden. Diplomatische Vertretungen: Deutschland: Botschaft der Republik Ecuador 10719 Berlin Joachimstaler Straße 10-12 Tel.: 030 - 8009695 Fax: 030 - 800969699 Amtsbezirk/Konsularbezirk: Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Bremen Honorarkonsul der Republik Ecuador 20149 Hamburg Rothenbaumchaussee 221 Tel.: 040 - 443135 Fax: 040 - 4103135 Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Honorarkonsul der Republik Ecuador 28195 Bremen Breitenweg 29/ 33 Tel.: 0421 - 3092320295 Fax; 0421 - 3092432 Länder Bremen und Niedersachsen Honorarkonsul der Republik Ecuador 60311 Frankfurt am Main Berliner Straße 60 Tel.: 069 - 1332295 Fax: 069 - 1332726 Land Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Honorarkonsul der Republik Ecuador 01067 Dresden Neumarkt 12 Tel.: 03222 - 3323249 Fax: 0321 - 21199833 Länder Sachsen und Thüringen Honorarkonsul der Republik Ecuador 81675 München Grillparzerstraße 46 Tel.: 089-45 55 55 80 Fax: 089-45 55 55 88 Land Bayern Honorarkonsul der Republik Ecuador 52222 Stollberg Steinfeldstraße 2 Tel.: 0241 - 5693336 Fax: 0241 - 5693565 Land Nordrhein-Westfalen Ecuador Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Quito Avenida Naciones Unidas y República de El Salvador, Edificio "Citiplaza", piso 14, Casilla 17-17-536, Quito. Postadresse: Embajada de la República Federal de Alemania, Avenida Naciones Unidas y República de El Salvador, Edificio "Citiplaza", piso 14, Casilla 17-17-536, Quito, Ecuador. Tel.: (00593 2) 297 08 20 Fax: (00593 2) 297 08 15 E-Mail:
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Web: http://www.quito.diplo.de/ Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren. ZURÜCK
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