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Infos für die Reise nach Ecuador Drucken E-Mail
Dienstag, 15. Dezember 2009 um 15:36
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige wichtige Informationen für Ihre Reise nach Ecuador

Einreisebestimmungen:

Für touristische Aufenthalte in Ecuador (bis zu 90 Tage) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Es besteht vor Ort keinerlei Möglichkeit der Verlängerung von Touristenvisa. Der Aufenthalt kann auch nicht durch kurzzeitige Ausreise, z.B. nach Kolumbien oder Peru, verlängert werden.

Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.

Reisedokumente

Reisepass: Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
vorläufiger Reisepass: Ja, Gütigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
Personalausweis: Nein
vorläufiger Personalausweis: Nein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
 
Kinderreisepass: Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
Reisepass: Ja, Gültigkeit mind. 6 Monate bei Einreise
Personalausweis: Nein
vorläufiger Personalausweis: Nein
 
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich): Ja, aber nur mit Lichtbild des oder der Kinder
 
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, aber nur zur Einreise ! Bei der Ausreise hat es bereits Probleme gegeben, daher wird vom Kinderausweis abgeraten
 
Weitere Anmerkungen

Der Einreisestempel ist obligatorisch (auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien). Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden (mindestens 200 US-Dollar), bei fortgesetztem illegalen Aufenthalt auch mit Abschiebehaft.

Der Pass oder eine (beglaubigte) Passkopie muss stets mitgeführt werden. Bei Passverlust sollte die Botschaft Quito aufgesucht werden. (Ein Merkblatt zur Vorabinformation ist auf der Webseite der Botschaft abrufbar: www.quito.diplo.de

Mehr Information in spanischer Sprache finden Sie unter: www.migracion.gov.ec unter den Rubriken: "ciudadanos extranjeros en calidad de turistas no podrán solicitar prórrogas" y "ciudadanos extranjeros no necesitan visas para ingresar al Ecuador".

Zuständige Behörde:

Dirección General de Asuntos Migratorios y Extranjería del MMRREE:
Calle San Ignacio 207 y San Javier (Nähe Einkaufscenter Multicentro) / Quito
Tel. 2227025 / 2555279 / 2552750 / 2221817 / 2548339

Hinweis für die Ausreise

Die Flughafengebühr in Quito, die vor internationalen Abflügen zu zahlen ist, beträgt derzeit 40,80 US-Dollar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Impfungen:

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 12 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) gefordert.

Bei Reisen in Provinzen im Amazonasgebiet (Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos und Zamora) und in andere Gebiete östlich der Anden ist allerdings eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Es besteht kein Gelbfieberrisiko in den Städten von Guayaquil und Quito oder auf den Galapagos Inseln.

Das Auswärtige Amt empfiehlt für den Aufenthalt in Ecuador Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B. Tollwut und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe http://www.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein.

Aktuelle Informationen in Englisch erhalten Sie auf der Webseite der WHO
http://www.who.int/countries/ecu/en/

Landeswährung:

Landeswährung ist der Sucre (ECS). Den aktuellen Wechselkurs und ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite
http://www.reisebank.de/sixcms/detail.php?id=1019&country=ecu

Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der US-Dollar, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100- US-Dollarnoten an. Reisende sollten dies bei der Mitnahme von US-Dollar in bar berücksichtigen.

Reiseschecks, Maestro-Karten und Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung, v.a. in kleineren Orten, sind allerdings gegeben. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.

In finanziellen Notsituationen kann über "Western Union" von Bekannten oder Verwandten innerhalb kurzer Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. "Western Union" verfügt in Ecuador über ein dichtes Netz von Vertriebsstellen; allein in Quito gibt es ca. 100 Partner (www.westernunion.com, für Deutschland: www.reisebank.de). Banktransfers an ecuadorianische Banken hingegen funktionieren nicht zuverlässig.

Amtssprache:

Die offizielle Landessprache ist Spanisch.  Daneben werden auch Ketschua, Chibcha und indianische Sprachen sowie teilweise Englisch gesprochen.

Zeitverschiebung:

Gegenüber der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) besteht eine Zeitverschiebung von -6 Stunden bzw. während der Sommerzeit von -7 Stunden). In Ecuador gibt es keine Sommer-/Winterzeitumstellung

Galápagos-Inseln:
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter -7 Std. und im Sommer -8 Std.

Klima:

In Ecuador herrscht Warmes, tropisches bzw. subtropisches Klima mit großen Unterschieden zwischen der Andenregion und der Küste.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel werden selbst bei kleinsten Mengen mit hohen Haftstrafen (ca. 8-16 Jahre) geahndet. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben.

In Ecuador gelten für die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen besondere Vorschriften.

Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.

Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.

Diplomatische Vertretungen:

Deutschland:
Botschaft der Republik Ecuador
10719 Berlin
Joachimstaler Straße 10-12
Tel.: 030 - 8009695
Fax: 030 - 800969699
Amtsbezirk/Konsularbezirk:
Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Bremen

Honorarkonsul der Republik Ecuador
20149 Hamburg
Rothenbaumchaussee 221
Tel.: 040 - 443135
Fax: 040 - 4103135
Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Honorarkonsul der Republik Ecuador
28195 Bremen
Breitenweg 29/ 33
Tel.: 0421 - 3092320295
Fax; 0421 - 3092432
Länder Bremen und Niedersachsen

Honorarkonsul der Republik Ecuador
60311 Frankfurt am Main
Berliner Straße 60
Tel.: 069 - 1332295
Fax: 069 - 1332726
Land Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Honorarkonsul der Republik Ecuador
01067 Dresden
Neumarkt 12
Tel.: 03222 - 3323249
Fax: 0321 - 21199833
Länder Sachsen und Thüringen

Honorarkonsul der Republik Ecuador
81675 München
Grillparzerstraße 46
Tel.: 089-45 55 55 80
Fax: 089-45 55 55 88
Land Bayern

Honorarkonsul der Republik Ecuador
52222 Stollberg
Steinfeldstraße 2
Tel.: 0241 - 5693336
Fax: 0241 - 5693565
Land Nordrhein-Westfalen

Ecuador
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Quito
Avenida Naciones Unidas y República de El Salvador, Edificio "Citiplaza", piso 14, Casilla 17-17-536, Quito.
Postadresse: Embajada de la República Federal de Alemania, Avenida Naciones Unidas y República de El Salvador, Edificio "Citiplaza", piso 14, Casilla 17-17-536, Quito, Ecuador.
Tel.: (00593 2) 297 08 20
Fax: (00593 2) 297 08 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Web: http://www.quito.diplo.de/

Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.

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Aktualisiert ( Dienstag, 15. Dezember 2009 um 15:44 )
 
 

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